Sie starten Ihr Innovationsprojekt? Innosuisse finanziert wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte auf allen Themengebieten mit, die Industriepartner sowie private oder öffentliche Organisationen zusammen mit einem Forschungspartner durchführen. Entwickeln Sie gemeinsam neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse.
Dieses Förderangebot richtet sich an:
Umsetzungspartner: KMU, Grossunternehmen, Start-ups, Verwaltungen, Non-Profit-Organisationen sowie andere private oder öffentliche Institutionen
Forschungspartner: Forschende aus Schweizer Forschungsinstitutionen
Innovationsprojekte in zwei Minuten erklärt:
1. Gesuch einreichen
Ihre Organisation plant die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse. Dazu benötigen Sie die Kompetenzen einer Schweizer Forschungsinstitution. Schliessen Sie sich zusammen und setzen Sie gemeinsam Ihr Innovationsprojekt um. Innosuisse finanziert Innovationsprojekte mit, die Unternehmen sowie private oder öffentliche Einrichtungen gemeinsam mit Forschungsinstitutionen durchführen.
Um ein Gesuch einzureichen, müssen die Projektpartner gewisse Voraussetzungen erfüllen. Zu beachten ist, dass die Forschungs- und Umsetzungspartner in finanzieller und personeller Hinsicht unabhängig voneinander sein müssen. (vgl. Art. 12 Vollzugsbestimmungen für die Förderung von Innovationsprojekten). Darüber hinaus müssen sie den Kodex für wissenschaftliche Integrität einhalten. Projekte oder Aktivitäten, die gegen die wissenschaftliche Integrität oder gute wissenschaftliche Praxis verstossen, werden nicht gefördert.
Als Unternehmen sowie private oder öffentliche Organisation (sogenannter Umsetzungspartner)
Diese vier Voraussetzungen müssen Sie als Umsetzungspartner erfüllen:
Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre private oder öffentliche Organisation ist in der Schweiz wertschöpfend tätig.
Sie übernehmen die in Ihrem Unternehmen anfallenden Projektkosten im Umfang von 40–60% der Gesamtprojektkosten
Sie sind bereit, dem Forschungspartner Aufwendungen (der sogenannte «Barbeitrag») in Höhe von mindestens 5% der Gesamtprojektkosten zukommen zu lassen.
Ein Schweizer Forschungspartner will mit Ihnen ein Innovationsprojekt umsetzen.
Als Forschende
Sie arbeiten in einer Schweizer Forschungsinstitution. Ihre Forschungsinstitution (der sogenannte «Forschungspartner») gehört in eine der folgenden Kategorien:
Innosuisse fördert Projekte auf allen Innovationsgebieten sowie interdisziplinäre Vorhaben.
Die Einreichung eines Gesuchs an Innosuisse erfordert umfangreiche Vorabklärungen und Vorbereitungsarbeiten, bevor der Antrag eingereicht wird. Wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Innovationsgehalt und der Wertschöpfung müssen bereits verfügbar sein und im Antrag angegeben werden (zum Beispiel: Ergebnisse aus Literaturrecherchen, Bedarfsanalysen / Potenzialnachweise, Marktanalysen einschliesslich Wettbewerbsanalyse / Analyse bestehender Lösungen und Anbieter auf dem Gebiet).
Wenn Sie ein Gesuch einreichen möchten, fügen Sie bitte die erforderlichen Informationen gemäss der folgenden Checkliste bei. Diese Liste ist nicht abschliessend. Beachten Sie bitte auch die Beschreibungen der einzelnen Kapitel, wenn Sie Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse einreichen.
Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens sechs Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates im Eingabeportal ein. Bei einem reibungslosen Verlauf der Evaluation kann das Gesuch an der nächsten Sitzung behandelt werden. So erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen den Entscheid über Ihr Gesuch.
Termine der Evaluationssitzungen des Innovationsrates:
Bei den Sitzungsdaten handelt es sich um eine Jahresplanung. Innosuisse behält sich vor, Termine zu verschieben.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse ein. Sobald alle Informationen erfasst sind, startet Innosuisse den Evaluationsprozess.
2. Evaluation und Entscheid
Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Gesuch formal. Danach beurteilen zwei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr Gesuch inhaltlich gemäss bestimmten Kriterien. Mithilfe dieser Einschätzung entscheidet der Innovationsrat von Innosuisse, ob Ihr Projekt gefördert wird. Dieser Prozess dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.
Die Expertinnen und Experten beurteilen die eingereichten Gesuche anhand folgender Kriterien:
Innovationsgehalt: Ist der wissenschaftliche und wirtschaftliche Ansatz neuartig? Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Was sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Erneuerungen?
Wertschöpfung für die schweizerische Wirtschaft oder Gesellschaft: Beeinflusst die Umsetzung der Forschungsergebnisse am Markt die Wettbewerbssituation Ihrer Organisation positiv? Konkret: Was ist die positive Wertschöpfung? Hat Ihr Produkt ein Alleinstellungsmerkmal? Wie sieht die Umsatz- und Ergebnisentwicklung aus? Welchen Wert können Industriepartner oder andere Umsetzungspartner schöpfen?
Bei Innovationsprojekten im gesellschaftlichen und sozialen Bereich: Werden bei der erfolgreichen Umsetzung nachweislich soziale Kosten verringert und wird volkswirtschaftlicher Mehrwert geschaffen (z.B. Verringerung von Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Ausbildungsqualität, Verringerung von Ungerechtigkeit, Pflege der Biodiversität)?
Methodische Qualität: Wie ist die Qualität des Projektaufbaus? Sind die Ziele und Meilensteine quantitativ und realistisch? Stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis?
Kompetenzen der Projektpartner: Haben die Projektpartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt?
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt: Die Innovation trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und/oder der Umwelt bei (z. B. zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen).
Der Innovationsrat von Innosuisse trifft den Entscheid über Ihr Gesuch in fünf thematischen Untergruppen.
Information & Communications Technology (ICT)
Automation
Artificial/local/extended/networked intelligence
Blockchain
Communication technologies
Data sciences
Deep learning
eHealth
Gaming
IT security and cryptography
Machine learning
Neuronal networks
Robotics
Virtual factory
Virtual reality
Life Sciences (LS)
Agrotech
Biotechnology and processing
Chemical biology
Foodtech
Genetic engineering
Human medicine
Medical diagnostics
Medtech
Patient management systems
Personalised medicine
Pharmaceuticals
Psychology
Veterinary medicine
Engineering (ENG)
Acoustic
Advanced manufacturing
Chemical engineering
Civil engineering
Electrical engineering
Embedded systems
Material sciences
Measurement technology
Mechanical engineering
MEMS, MOEMS, and BioMEMS
Microprocessing
Optoelectronics
Photonics
Power electronics
Process engineering
Products engineering
Quality control
Semiconductors
Sensors
Surfaces sciences
Energy & Environment (E&E)
Bio-sourced materials and processing
Catalyst research
Chemical formulation
Energy efficiency
Energy biomass
Energy harvesting
Energy management
Energy storage
Environmental technology / cleantech
Fuel cells
Geothermal systems
Grids and smart grids
Hydropower
Life cycle assessment
Nano systems
Natural / science-based mobility
Noise protection
Nuclear power
Photovoltaics
Power-to-fuel
Recycling
Smart building technology
Solar thermal systems
Sustainable land use
Thermal engineering
Wind energy
Social Sciences & Business Management (SSBM)
Advertising
Architecture
Banking
Business management
Consumer goods business
Design
e-Business
Education
Finance
Fintech
Health research
Impact investing
Industrial design
Insurance tech
Knowledge ware
Logistics
Marketing
Midwife research
Mobility
New business models
New media
Nursing research
Public management
Real estate tech
Social entrepreneurship
Social work
Tourism
Urban and regional development
Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse per E-Mail über die Bewilligung. Projekte können auch mit Auflagen bewilligt werden. Vor dem Projektstart müssen Sie einen Subventionsvertrag mit Innosuisse abschliessen.
Nach einem negativen Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse innert zwei Wochen per IncaMail über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert die Gründe für die Abweisung. Gegen diesen Entscheid von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. Sie können sich auch direkt an Innosuisse wenden, um Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu besprechen.
Ein abgelehntes Gesuch können Sie jederzeit überarbeiten und als neues Gesuch bei Innosuisse einreichen, wenn Sie den beanstandeten Mängeln Rechnung tragen. Die Änderungen müssen sichtbar gemacht werden: Bitte erklären Sie diese in einem Begleitbrief oder heben Sie diese im Gesuch farblich hervor. Das neu eingereichte Gesuch wird gemäss dem normalen Evaluationsprozess erneut begutachtet.
3. Verträge abschliessen und Projekt starten
Die Projektpartner müssen mit Innosuisse einen Subventionsvertrag abschliessen, den sie per E-Mail erhalten. Erst nach Rücksendung des unterzeichneten Vertrags per E-Mail an Innosuisse können Sie Ihr Innovationsprojekt wie vertraglich vereinbart starten.
Sie müssen das Projekt innert drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrags starten.
HINWEIS: Bitte teilen Sie Innosuisse das konkrete Datum des Projektbeginns per E-Mail an innoprojects@innosuisse.ch mit.
Spätestens drei Monate nach Projektstart müssen die Projektpartner die Regeln bezüglich des geistigen Eigentums und der Nutzungsrechte im Rahmen des Innovationsprojekts festgelegt haben. Für den Vertrag gelten die Bestimmungen des Art. 41 der V-FIFG. In der Regel müssen die Partner den Vertrag nicht an Innosuisse senden, sondern lediglich ein unterzeichnetes Exemplar der IPR-Erklärung als Bestätigung. In bestimmten Fällen kann Innosuisse die Vorlage des Vertrags verlangen.
HINWEIS: Da diese Verhandlungen wichtig sind und komplex sein können, rät Innosuisse den Projektpartnern, sich frühzeitig damit zu befassen und bereits zu Beginn der Ausarbeitung des Gesuchs eine Grundsatzvereinbarung zu treffen.
Während Ihres Innovationsprojekts müssen Sie als Projektpartner Berichte einreichen. Diese ermöglichen Innosuisse einen Einblick in den Projektverlauf. Wichtige Änderungen in Ihrem Innovationsprojekt müssen Sie beantragen.
HINWEIS: Bitte reichen Sie sämtliche Berichte (Status- und Schlussberichte sowie finanzielle Berichte) direkt im Eingabeportal ein. Bitte kontaktieren Sie uns per innoprojects@innosuisse.ch, falls Sie einen ausserplanmässigen Bericht einreichen möchten.
Im Schreiben über die Genehmigung Ihres Gesuchs sowie im Subventionsvertrag werden Anzahl und Fristen der Berichte für Ihr Innovationsprojekt festgehalten:
Ein Bericht ist 10 Tage nach dem Erreichen des Meilensteins Ihres Projekts fällig. Die Auflagen können auch mehrere Statusberichte vorsehen.
Verlängerungen: Falls Sie Ihr Innovationsprojekt nicht innerhalb der im Projektplan vorhergesehenen Frist abschliessen, können Sie einen Verlängerungsantrag ohne Budgeterhöhung stellen, indem Sie einen vollständig ausgefüllten Statusberichte einreichen.
Ein finanzieller Zwischenbericht muss nur auf ausdrückliches Verlangen von Innosuisse eingereicht werden.
Für die Eingabe der Sachkosten beachten Sie bitte das Dokument «Anrechenbare Sachkosten»:
Für den Nachweis in der Finanzberichterstattung kann der nachstehende «Zeitnachweis» verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass auf Anfrage eine detaillierte Liste der pro Tag und Mitarbeiter für das Projekt geleisteten Arbeitsstunden vorgelegt werden muss.
Wesentliche Projektänderungen sind Innosuisse mittels Statusbericht, gegebenenfalls zusammen mit einem Antrag auf Änderungen am Finanzplan zu melden (ausgefülltes Formular im Excel-Format zusammen mit dem Statusbericht hochladen). Dies gilt insbesondere für Wechsel der Projektpartner, Änderungen des Projektumfangs und der Projektziele, Anpassungen der Projektplanung und Projektänderungen mit erheblicher finanzieller Auswirkung (Mehrkosten >10%).
Geringfügige finanzielle Änderungen (Mehrkosten <10%) können direkt im Rahmen der Schlussberichterstattung gemeldet werden.
Eine Verlängerung ohne Budgeterhöhung können Sie beantragen, indem Sie einen vollständig ausgefüllten Statusbericht einreichen.
Bitte kontaktieren Sie uns per innoprojects@innosuisse.ch, falls Sie einen ausserplanmässigen Bericht einreichen möchten.
Formular für Projektänderungen für eingereichte Gesuche ab 01.01.2023
Spätestens ein Monat nach dem Abschluss Ihres Projekts müssen Sie Innosuisse einen wissenschaftlichen Schlussbericht sowie die finanziellen Berichte zusenden. Diese dienen der Qualitätssicherung, der finanziellen Prüfung sowie der Wirkungsmessung.
Für die Eingabe der Sachkosten, beachten Sie das Dokument «Anrechenbare Sachkosten»:
HINWEIS: Bitte reichen Sie sämtliche Berichte (Status- und Schlussberichte sowie finanzielle Berichte) direkt im Eingabeportal ein.
Für den Nachweis der Stunden in der Finanzberichterstattung kann der nachstehende «Zeitnachweis» verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass auf Anfrage eine detaillierte Liste der pro Tag und Mitarbeiter für das Projekt geleisteten Arbeitsstunden vorgelegt werden muss.
Innosuisse will gezielt messen, was ihre Förderung bewirkt. Seit März 2021 basiert die Analyse der Wirkung von Innovationsprojekten auf einer 15-minütigen Befragung nach Projektabschluss sowie drei Jahre später. Damit kann Innosuisse gezielter messen, ob sie ihre Ziele erreicht. Auch sollen die Resultate strategische Optimierungen erleichtern, den wirtschaftlichen Nutzen der Förderung aufzeigen und internationale Vergleiche ermöglichen.
Die Positionierung des Umsetzungsaudits wird parallel dazu überarbeitet und dessen Konzeption neu aufgestellt. Wir werden uns bei Ihnen nach Projektabschluss und bei Bedarf melden und Ihnen entsprechende Informationen zum weiteren Vorgehen zustellen.
Das Portal Innolink von Innosuisse dient zur Eingabe und Verwaltung von Gesuchen bei Innosuisse. Projektpartner und Unternehmen können neue Gesuche eingeben oder bestehende bearbeiten, Mitglieder von Innosuisse haben Zugriff auf die ihnen zugewiesenen Projekte und Cases.
Innovationsmentoring
Lassen Sie sich als KMU oder kleine Organisation von einem Mentor oder einer Mentorin beraten. Die Mentoren helfen, Ihre Idee zu strukturieren, den richtigen Forschungspartner zu finden oder einen Projektantrag zu stellen.
Innovationsscheck
Profitieren Sie als KMU oder andere kleine Organisation von einer Gutschrift für die Durchführung einer Vorstudie und testen Sie Ihre innovative Idee mit Hilfe eines Schweizer Forschungspartners.