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Medienkontakt
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Ottavia Masserini: +41 58 343 60 66
Zugang zu amtlichen Dokumenten
Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz kann jede Person ein Gesuch um Einsicht in amtliche Dokumente einreichen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das Recht auf Zugang besteht für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.
Jasmina Combaz
Öffentlichkeitsberaterin
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