Als KMU beziehungsweise öffentliche oder private Organisation mit weniger als 250 Vollzeitstellen haben Sie die Möglichkeit, einen Innovationsscheck (für eine Vorstudie) im Wert von bis zu 15 000 Schweizer Franken bei Innosuisse zu beantragen, um die Umsetzbarkeit Ihrer neuartigen Idee zu prüfen. Dank dieses Schecks können Sie einen Schweizer Forschungspartner mit der Durchführung einer Ideenstudie in allen Themenbereichen sowie von Analysen zum Innovations- und Marktpotenzial beauftragen. Dabei können Sie auch gleich die Zusammenarbeit mit dem Forschungspartner testen.
Dieses Angebot richtet sich an:
KMU, Start-ups sowie andere kleinere und mittelgrosse Organisationen aus dem privaten oder öffentlichen Bereich (mit weniger als 250 Vollzeitäquivalenten).
1. Gesuch einreichen
Vertreten Sie ein KMU, das die Umsetzbarkeit seiner innovativen Idee abklären lassen möchte? Der Innovationsscheck erlaubt es Ihnen, einen Forschungspartner beizuziehen, um diese Frage zu klären.
Mit dem Innovationsscheck finanziert Innosuisse Vorstudien zu Ihrer innovativen Idee, zum Beispiel Konzeptentwicklungen und Ideenstudien sowie Analysen zum Innovations- und Marktpotenzial von neuartigen Prozessen, Produkten, Dienstleistungen oder Technologien. Innosuisse finanziert 100 % der Kosten des Forschungspartners bis zu 15 000 Schweizer Franken.
Um einen Innovationsscheck zu beantragen, muss Ihre Organisation als sogenannter Umsetzungspartner folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind ein KMU, ein Start-up oder eine Organisation mit weniger als 250 Vollzeitstellen. Bei Konzerngesellschaften ist die Anzahl Vollzeitäquivalente des gesamten Konzerns massgebend;
Der Sitz Ihrer Organisation ist in der Schweiz. Als Beweis benötigen Sie eine Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer (UID-Nummer);
Sie haben bereits einen Schweizer Forschungspartner, der bereit ist, diese Vorstudie in Ihrem Auftrag durchzuführen;
In den letzten zwei Jahren haben Sie keine Gutschrift für eine Vorstudie erhalten (massgebend ist das Verfügungsdatum).
Zu beachten ist, dass die Forschungs- und Umsetzungspartner den Kodex für wissenschaftliche Integrität einhalten müssen. Projekte oder Aktivitäten, die gegen die wissenschaftliche Integrität oder gute wissenschaftliche Praxis verstossen, werden nicht gefördert.
Das Gesuch reichen Sie im Eingabeportal von Innosuisse ein. Ihr Gesuch beinhaltet folgende Angaben:
Innovation: neuartiger und innovativer Inhalt, Umsetzbarkeit der Resultate, Aufgabe des Forschungspartners, lieferbares Ergebnis, Wettbewerbssituation, potenzieller Nutzen für den Umsetzungspartner;
Finanzplan: Personal- und Materialkosten. Weiterführende Informationen zum Finanzplan finden Sie unter Häufig gestellte Fragen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann reichen Sie jetzt Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse ein. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch nur vom Umsetzungspartner, also beispielsweise von einem KMU, eingereicht werden kann. Die Eingabe Ihres Gesuchs ist jederzeit möglich. Sobald das Gesuch übermittelt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per E- Mail.
Nach der Erfassung sämtlicher Angaben startet Innosuisse den Evaluationsprozess.
2. Evaluation und Entscheid
Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Gesuch formal. Wenn das Gesuch die formalen Voraussetzungen erfüllt, beginnt der Evaluationsprozess. Eine Expertin oder ein Experte beurteilt das Gesuch und gibt eine Empfehlung ab. Gestützt auf diese Einschätzung entscheidet ein Mitglied des Innovationsrats von Innosuisse, ob Sie einen Innovationsscheck erhalten. Dieser Prozess dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Umsetzungspartner wird über den Entscheid per IncaMail informiert.
Ihr Gesuch muss alle Angaben und Informationen enthalten, die für die fachliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Beurteilung Ihrer Idee notwendig sind. Expertinnen oder Experten beurteilen die Qualität der eingereichten Gesuche anhand der folgenden Kriterien:
Innovationsgrad: Ist der wissenschaftliche und wirtschaftliche Ansatz neuartig? Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Welches sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Aspekte?
Potenzieller Nutzen: Was ist die positive Wertschöpfung für den Umsetzungspartner? Welchen Mehrwert ergibt die Vorstudie?
Kompetenzen der Projektpartner: Haben die Projektpartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt?
Finanzplan: Sind die angegebenen Personal- und Materialkosten realistisch für die Vorstudie?
Folgeprojekt: Inwiefern ist ein Folgeprojekt (z.B. ein Innovationsprojekt) zu erwarten?
Nach einem positiven Entscheid des Innovationsrats informiert Sie Innosuisse per IncaMail über die Bewilligung. Danach können Sie mit Ihrem Forschungspartner Ihre Vorstudie starten.
Nach einem negativen Entscheid des Innovationsrats informiert Sie Innosuisse schriftlich per IncaMail über die Ablehnung und die Gründe dafür.
Ein abgelehntes Gesuch können Sie jederzeit überarbeiten und als neues Gesuch bei Innosuisse einreichen, sofern die beanstandeten Kriterien geändert wurden. Die entsprechenden Korrekturen müssen deutlich erkennbar sein. Bitte heben sie diese im neuen Gesuch farblich hervor. Das neu eingereichte Gesuch durchläuft erneut den Evaluationsprozess.
3. Vertrag abschliessen und Vorstudie durchführen
Der Umsetzungspartner ist selbst dafür verantwortlich, das Rechtsverhältnis mit dem Forschungspartner zu klären. Der Umsetzungspartner ist somit berechtigt, den rechtlichen Inhalt seiner Zusammenarbeit vertraglich mit dem Forschungspartner zu vereinbaren. Innosuisse erstellt keinen Vertrag zwischen dem Umsetzungs- und dem Forschungspartner und bietet auch keine Vertragsvorlage an.
Sie haben sechs Monate Zeit, um mit Ihrem Forschungspartner die Vorstudie durchzuführen und abzuschliessen.
4. Schlussberichte einreichen und Innovationsscheck einlösen
Nach Abschluss der Vorstudie müssen Sie Innosuisse einen wissenschaftlichen Schlussbericht sowie einen Finanzbericht übermitteln. Diese beiden Berichte dienen der Qualitätssicherung, der finanziellen Prüfung sowie der Wirkungsmessung. Hinweis: Bitte reichen Sie beide Berichte direkt im Eingabeportal von Innosuisse ein.
Für die Eingabe der Sachkosten beachten Sie bitte das Dokument «Anrechenbare Sachkosten»:
Innosuisse prüft die beiden Schlussberichte. Danach erhalten die Projektpartner eine Schlussabrechnung. Nach Ablauf der 30-tägigen Einsprachefrist wird der auf der Schlussabrechnung aufgeführte Betrag automatisch auf das Konto des Forschungspartners überwiesen.