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Innovationsscheck

Als KMU beziehungsweise öffentliche oder private Organisation mit weniger als 250 Vollzeitstellen haben Sie die Möglichkeit, einen Innovationsscheck (für eine Vorstudie) im Wert von bis zu 15 000 Schweizer Franken bei Innosuisse zu beantragen, um die Umsetzbarkeit Ihrer neuartigen Idee zu prüfen. Dank dieses Schecks können Sie einen Schweizer Forschungspartner mit der Durchführung einer Ideenstudie in allen Themenbereichen sowie von Analysen zum Innovations- und Marktpotenzial beauftragen. Dabei können Sie auch gleich die Zusammenarbeit mit dem Forschungspartner testen.

Dieses Angebot richtet sich an:

KMU, Start-ups sowie andere kleinere und mittelgrosse Organisationen aus dem privaten oder öffentlichen Bereich (mit weniger als 250 Vollzeitäquivalenten).

1. Gesuch einreichen

Einreichung des Gesuchs
Vertreten Sie ein KMU, das die Umsetzbarkeit seiner innovativen Idee abklären lassen möchte? Der Innovationsscheck erlaubt es Ihnen, einen Forschungspartner beizuziehen, um diese Frage zu klären.

2. Evaluation und Entscheid

Beurteilung des Gesuchs und Entscheid
Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Gesuch formal. Wenn das Gesuch die formalen Voraussetzungen erfüllt, beginnt der Evaluationsprozess. Eine Expertin oder ein Experte beurteilt das Gesuch und gibt eine Empfehlung ab. Gestützt auf diese Einschätzung entscheidet ein Mitglied des Innovationsrats von Innosuisse, ob Sie einen Innovationsscheck erhalten. Dieser Prozess dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Umsetzungspartner wird über den Entscheid per IncaMail informiert.

3. Vertrag abschliessen und Vorstudie durchführen

Vertragsabschluss für nationale Projekte
Der Umsetzungspartner ist selbst dafür verantwortlich, das Rechtsverhältnis mit dem Forschungspartner zu klären. Der Umsetzungspartner ist somit berechtigt, den rechtlichen Inhalt seiner Zusammenarbeit vertraglich mit dem Forschungspartner zu vereinbaren. Innosuisse erstellt keinen Vertrag zwischen dem Umsetzungs- und dem Forschungspartner und bietet auch keine Vertragsvorlage an.

Sie haben sechs Monate Zeit, um mit Ihrem Forschungspartner die Vorstudie durchzuführen und abzuschliessen.

4. Schlussberichte einreichen und Innovationsscheck einlösen

Abschluss des nationalen Innovationsprojekts
Nach Abschluss der Vorstudie müssen Sie Innosuisse einen wissenschaftlichen Schlussbericht sowie einen Finanzbericht übermitteln. Diese beiden Berichte dienen der Qualitätssicherung, der finanziellen Prüfung sowie der Wirkungsmessung. 
Hinweis: Bitte reichen Sie beide Berichte direkt im Eingabeportal von Innosuisse ein.

Für die Eingabe der Sachkosten beachten Sie bitte das Dokument «Anrechenbare Sachkosten»:

Projektabschluss

Innosuisse prüft die beiden Schlussberichte. Danach erhalten die Projektpartner eine Schlussabrechnung. Nach Ablauf der 30-tägigen Einsprachefrist wird der auf der Schlussabrechnung aufgeführte Betrag automatisch auf das Konto des Forschungspartners überwiesen.

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