Innosuisse fördert Innovationsprojekte von Forschenden, die im Rahmen Ihrer Forschungsarbeit auf eine innovative Idee mit grossem Marktpotenzial gestossen sind, aber noch keinen Partner für die Umsetzung am Markt gefunden haben. Dabei unterstützt Innosuisse insbesondere risikoreiche Projekte mit sehr hohem Innovationsgehalt.
So können Sie Ihr Gesuch in einer ersten Phase auch ohne Umsetzungspartner vorantreiben. Innosuisse unterstützt Projekte wie Machbarkeitsstudien, Prototypen und Versuchsanlagen.
Dieses Förderangebot richtet sich an:
Forschungspartner: Forschende aus der Wissenschaft
1. Gesuch einreichen
Als Forschende müssen Sie potenzielle Partner aus der Wirtschaft von der Nützlichkeit Ihrer Forschung überzeugen. Innosuisse fördert Sie dabei: Sie können finanzielle Unterstützung für Machbarkeitsstudien, Prototypen und Versuchsanlagen beantragen – insbesondere für risikoreiche Projekte mit sehr hohem Innovationspotenzial.
Um ein Gesuch für ein Innovationsprojekt ohne Umsetzungspartner einzureichen, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Bei Innovationsprojekten ohne Umsetzungspartner kann ein Projekt höchstens 18 Monate dauern. Forscher, die an solchen Projekten beteiligt sind, müssen ausserdem den Kodex für wissenschaftliche Integrität einhalten. Projekte oder Aktivitäten, die gegen die wissenschaftliche Integrität oder gute wissenschaftliche Praxis verstossen, werden nicht gefördert.
Als Forschende
Sie arbeiten in einer Schweizer Forschungsstätte. Ihre Forschungsstätte (sogenannter Forschungspartner) gehört in eine der folgenden Kategorien:
Innosuisse fördert Projekte aus allen Innovationsgebieten sowie interdisziplinäre Vorhaben.
Die Einreichung eines Innosuisse-Projektantrags erfordert umfangreiche Vorabklärungen und Vorbereitungsarbeiten, bevor der Antrag eingereicht wird. Wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Innovationsgehalt und der Wertschöpfung müssen bereits verfügbar sein und im Antrag angegeben werden (zum Beispiel: Ergebnisse aus Literaturrecherchen, Bedarfsanalysen / Potenzialnachweise, Marktanalysen einschliesslich Wettbewerbsanalyse / Analyse bestehender Lösungen und Anbieter auf dem Gebiet).
Wenn Sie einen Antrag einreichen möchten, fügen Sie bitte die erforderlichen Informationen gemäss der folgenden Checkliste bei. Diese Liste ist nicht abschliessend. Beachten Sie bitte auch die Beschreibungen der einzelnen Kapitel, wenn Sie Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse einreichen.
Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens sechs Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsratesim Eingabeportal Innolink ein. Bei einem reibungslosen Verlauf der Evaluation kann das Gesuch an der nächsten Sitzung behandelt werden. So erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen den Entscheid über Ihr Gesuch.
Termine der Evaluationssitzungen des Innovationsrates:
Bei den Sitzungsdaten handelt es sich um eine Jahresplanung. Innosuisse behält sich vor, Termine zu verschieben.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann reichen Sie jetzt Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse online ein. Nach der Eingabe startet Innosuisse den Evaluationsprozess.
2. Evaluation und Entscheid
Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Gesuch formal. Danach beurteilen zwei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr Gesuch inhaltlich gemäss Kriterien. Mithilfe dieser Einschätzung entscheidet der Innovationsrat von Innosuisse, ob Ihr Projekt gefördert wird. Dieser Prozess dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.
Die Expertinnen und Experten beurteilen anhand der folgenden Kriterien die Qualität der eingereichten Gesuche:
Innovationsgehalt: Ist das Projekt risikoreich und hat ein überdurchschnittliches Innovationspotenzial? Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Was begründet das überdurchschnittliche Potenzial Ihrer Innovation gemessen am aktuellen Stand der Wissenschaft und an den verfügbaren Marktlösungen? Was sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Neuerungen? Warum ist die Umsetzung Ihrer Innovation angesichts des aktuellen Stands der Wissenschaft mit einem hohen Risiko verbunden?
Wertschöpfung für die schweizerische Wirtschaft oder Gesellschaft: Lassen sich durch die Durchführung des Projekts potenzielle Umsetzungspartner von der Attraktivität einer wirtschaftlichen Nutzung der Forschungsresultate überzeugen?
Bei Innovationsprojekten im gesellschaftlichen und sozialen Bereich: Werden bei der erfolgreichen Umsetzung nachweislich soziale Kosten verringert und wird volkswirtschaftlicher Mehrwert geschaffen (z.B. Verringerung von Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Ausbildungsqualität, Verringerung von Ungerechtigkeit, Pflege der Biodiversität)?
Methodische Qualität: Wie ist die Qualität des Projektaufbaus? Sind die Ziele und Meilensteine quantitativ und realistisch? Stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis?
Kompetenzen der Projektpartner: Haben die Projektpartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt?
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt: Die Innovation trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und/oder der Umwelt bei (z. B. zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen).
Der Innovationsrat von Innosuisse trifft den Entscheid über Ihr Gesuch in fünf thematischen Untergruppen.
Information & Communications Technology (ICT)
Automation
Artificial/Local/ extenden/Networked intelligence
Block Chain
Communication technologies
Data sciences
Deep learning
eHealth
Gaming
IT Security and Cryptography
Machine Learning
Neuronal Networks
Robotics
Virtual Factory
Virtual Reality
Life Sciences (LS)
Agrotech
Biotechnology and Processing
Chemical Bio
Foodtech
Genetic Eng.
Human Medicine
Medical Diagno.
Medtech
Patient Manag. Systems
Pesonalised Medicine
Pharmaceuticals
Psychology
Veterinary Medicine
Engineering (ENG)
Acustics
Advanced Manufacturing
Chemical Eng.
Civil Engineering
Electrical Eng.
Embedded Sys.
Material Sciences
Measurement Technology
Mechanical Eng.
MEMS&MOEMS&BIOMEMS
Micro Proc.
Optoelectronics
Photonics
Power Electronics
Process Eng.
Products Eng.
Quality Control
Semi-Conductors
Sensors
Surfaces Sciences
Energy & Environment (E&E)
Bio-sourced Materials and Processing
Catalyst Research
Chemical Formulation
Energy Efficiency
Energy Biomass
Energy Harvesting
Energy Manag.
Energy Storage
Env.Techno.Cleantech
Fuel Cells
Geothermal Systems
Grids and Smart Grids
Hydro Power
Life Cycle Ana.
Nano System
Natural-Scientific Based Mobility
Noise Protection
Nuclear Power
Photovoltaics
Power to Fuel
Recycling
Smart Building Technology
Solar Thermal Systems
Sustainable Land Use
Thermal Eng.
Wind Energy
Social Sciences & Business Management (SSBM)
Advertisement
Architecture
Banking
Business Management
Consumer Goods Business
Design
e-Business
Education
Finance
Fintech
Health Research
Impact Investment
Industrial Design
Insurance Tech
Knowledge Ware
Logistics
Marketing
Midwife Research
Mobility
New Business Models
New Media
Nursing Research
Public Management
Real Estate Tech
Social Entrepreneurship
Social Work
Tourism
Urban & Regional Development
Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse innerhalb von zwei Wochen per E-mail über die Bewilligung. Projekte können auch mit Auflagen bewilligt werden. Vor dem Projektstart müssen Sie einen Subventionsvertrag mit Innosuisse abschliessen.
Nach einem negativen Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse innerhalb von zwei Wochen per IncaMail über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert die Gründe für die Abweisung. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
Ein abgelehntes Gesuch können Sie jederzeit überarbeiten und als neues Gesuch bei Innosuisse einreichen, wenn Sie den beanstandeten Mängeln Rechnung tragen und die Empfehlungen ins neue Gesuch einfliessen lassen. Die Änderungen müssen sichtbar gemacht werden: Bitte erklären Sie diese in einem Begleitbrief oder heben Sie diese im Gesuch farblich hervor. Das neu eingereichte Gesuch wird gemäss dem normalen Evaluationsprozess erneut begutachtet.
3. Verträge abschliessen und Projekt starten
Die Projektpartner müssen einen Subventionsvertrag mit Innosuisse abschliessen. Diesen erhalten Sie per E-mail. Erst nach der Unterschrift und dem Zurücksenden des Vertrags per E-Mail an Innosuisse können Sie Ihr Innovationsprojekt starten, wie im Vertrag vereinbart.
Sie müssen das Projekt spätestens innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages starten.
HINWEIS: Bitte teilen Sie das konkrete Datum des Projektbeginns Innosuisse schriftlich per E-Mail an innoprojects@innosuisse.ch mit.
Für Ihr Innovationsprojekt ohne Umsetzungspartner müssen Sie das geistige Eigentum und die Nutzungsrechte nur regeln, wenn mehrere Forschungspartner beteiligt sind.
Die Projektpartner müssen dies spätestens drei Monate nach Projektstart tun. Die FIFG-Verordnung (Art. 41) definiert die rechtlichen Voraussetzungen für diese Regelung. Sie müssen Innosuisse den Vertrag in der Regel nicht schicken, sondern lediglich eine unterschriebene Kopie der IPR-Erklärung als Bestätigung zusenden. In gewissen Fällen kann Innosuisse verlangen, dass die Projektpartner den Vertrag vorlegen.
HINWEIS: Da diese Verhandlungen wichtig sind und komplex sein können, rät Innosuisse den Projektpartnern, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen und schon bei Beginn der Gesuchserarbeitung darüber mindestens eine Grundsatzvereinbarung zu treffen.
Während Ihres Innovationsprojektes müssen Sie als Projektpartner Berichte einreichen. Diese ermöglichen Innosuisse einen Einblick in den Projektverlauf. Wichtige Änderungen in Ihrem Innovationsprojekt müssen Sie beantragen.
HINWEIS: Bitte reichen Sie sämtliche Berichte (Status- und Schlussberichte sowie finanzielle Berichte) direkt im Eingabeportal ein. Bitte kontaktieren Sie uns per innoprojects@innosuisse.ch, falls Sie einen ausserplanmässigen Bericht einreichen möchten.
Im Schreiben über die Genehmigung Ihres Gesuchs sowie im Subventionsvertrag werden Anzahl und Fristen der Berichte für Ihr Innovationsprojekt festgehalten:
Ein Bericht ist 10 Tage nach dem Erreichen des Meilensteins Ihres Projekts fällig. Die Auflagen können auch mehrere Statusberichte vorsehen.
Verlängerungen: Falls Sie Ihr Innovationsprojekt nicht innerhalb der im Projektplan vorhergesehenen Frist abschliessen, können Sie einen Verlängerungsantrag ohne Budgeterhöhung stellen, indem Sie einen vollständig ausgefüllten Statusbericht einreichen.
Ein finanzieller Zwischenbericht muss nur auf ausdrückliches Verlangen von Innosuisse eingereicht werden.
Für die Eingabe der Sachkosten, beachten Sie das Dokument Anrechenbare Sachkosten:
Für den Nachweis in der Finanzberichterstattung kann der unten stehende Zeitnachweis verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte Auflistung der für das Projekt geleisteten Stunden (pro Tag) der Mitarbeiter auf Anfrage zur Verfügung stehen muss.
Wesentliche Projektänderungen sind Innosuisse mittels Statusbericht, gegebenenfalls zusammen mit einem Antrag auf Änderungen am Finanzplan zu melden (ausgefülltes Formular im Excel-Format zusammen mit dem Statusbericht hochladen). Dies gilt insbesondere für Wechsel der Projektpartner, Änderungen des Projektumfangs und der Projektziele, Anpassungen der Projektplanung und Projektänderungen mit erheblicher finanzieller Auswirkung (Mehrkosten >10%).
Geringfügige finanzielle Änderungen (Mehrkosten <10%) können direkt im Rahmen der Schlussberichterstattung gemeldet werden.
Einen Verlängerungsantrag ohne Budgeterhöhung können Sie stellen, indem Sie einen vollständig ausgefüllten Statusbericht einreichen.
Bitte kontaktieren Sie uns per innoprojects@innosuisse.ch, falls Sie einen ausserplanmässigen Bericht einreichen möchten.
Formular für Projektänderungen für eingereichte Gesuche ab 01.01.2023
Spätestens ein Monat nach dem Abschluss Ihres Projekts müssen Sie Innosuisse einen wissenschaftlichen Schlussbericht sowie die finanziellen Berichte zusenden. Diese dienen der Qualitätssicherung, der finanziellen Prüfung sowie der Wirkungsmessung.
Für die Eingabe der Sachkosten, beachten Sie das Dokument Anrechenbare Sachkosten:
HINWEIS: Bitte reichen Sie sämtliche Berichte (Status- und Schlussberichte sowie finanzielle Berichte) direkt im Eingabeportal ein.
Für den Nachweis in der Finanzberichterstattung kann der unten stehende Zeitnachweis verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte Auflistung der für das Projekt geleisteten Stunden (pro Tag) der Mitarbeiter auf Anfrage zur Verfügung stehen muss.
Innosuisse will gezielt messen, was ihre Förderung bewirkt. Seit März 2021 basiert die Analyse der Wirkung von Innovationsprojekten auf einer 15-minütigen Befragung nach Projektabschluss sowie drei Jahre später. Damit kann Innosuisse gezielter messen, ob sie ihre Ziele erreicht. Auch sollen die Resultate strategische Optimierungen erleichtern, den wirtschaftlichen Nutzen der Förderung aufzeigen und internationale Vergleiche ermöglichen.
Die Positionierung des Umsetzungsaudits wird parallel dazu überarbeitet und dessen Konzeption neu aufgestellt. Wir werden uns bei Ihnen nach Projektabschluss und bei Bedarf melden und Ihnen entsprechende Informationen zum weiteren Vorgehen zustellen.
Das Portal Innolink von Innosuisse dient zur Eingabe und Verwaltung von Gesuchen bei Innosuisse. Projektpartner und Unternehmen können neue Gesuche eingeben oder bestehende bearbeiten, Mitglieder von Innosuisse haben Zugriff auf die ihnen zugewiesenen Projekte und Cases.
Innovationsprojekte mit Umsetzungspartner
Beantragen Sie als Unternehmen oder als Organisation finanzielle Unterstützung für Ihr Innovationsprojekt, um zusammen mit einem Forschungspartner neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu entwickeln.
Innovationsscheck
Profitieren Sie als KMU oder andere kleine Organisation von einer Gutschrift für die Durchführung einer Vorstudie und testen Sie Ihre innovative Idee mit Hilfe eines Schweizer Forschungspartners.