Ihr Unternehmen oder Ihre Forschungsgruppe ist in wissenschaftsbasierter Innovation, Forschung und Entwicklung tätig. Das Förderangebot Bilaterale Projekte bietet die Möglichkeit, Ihr internationales Innovationsprojekt schnell aufzugleisen und umzusetzen.
Dieses Förderangebot richtet sich an:
Umsetzungspartner: KMU, Grossunternehmen, Start-ups, Verwaltungen, Non-Profit-Organisationen sowie andere private oder öffentliche Institutionen
Forschungspartner: Forschende aus Schweizer Forschungsinstitutionen
Innosuisse führt mit ihren strategischen Partneragenturen in den jeweiligen Ländern Matchmaking-Möglichkeiten, Networking-Events und Projektausschreibungen durch. Erfolgreiche Fördergesuche werden gemeinsam unterstützt, wobei jede Agentur die Gesuchstellenden in ihrem eigenen Land finanziert.
Die Förderbedingungen für die aktuellen Projektausschreibungen ersehen Sie aus den Ausschreibungsunterlagen.
1. Gesuch einreichen
Als Schweizer Unternehmen, Endnutzerorganisation oder anderer Umsetzungspartner arbeiten Sie mit einer Schweizer oder internationalen Forschungsinstitution zusammen und möchten sich über die bilaterale Innovationsförderung informieren, sich mit dem Innovationsökosystem in den entsprechenden Ländern vernetzen, neue Kooperationsmöglichkeiten ausloten und ein gemeinsames Innovationsprojekt mit internationalen Partnern durchführen.
Die spezifischen Voraussetzungen für die Einreichung eines Gesuchs können Sie in den Richtlinien der jeweiligen Projektausschreibung entnehmen.
Ihr Schweizer Konsortium muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es umfasst mindestens einen Schweizer Umsetzungspartner sowie ein Schweizer oder internationales Forschungsinstitut;
als Schweizer Start-up vor dem Markteintritt können Sie auch Eureka-Netzwerkprojekte ohne Forschungspartner einreichen, wenn die Förderregeln des Partnerlandes es zulassen;
zudem benötigen Sie immer mindestens einen Umsetzungspartner aus dem jeweiligen Partnerland.
Innosuisse prüft den Schweizer Förderantrag, während die entsprechende Partneragentur im Ausland den Förderantrag Ihrer Projektpartner prüft. Den definitiven Förderentscheid fällen Innosuisse und die Partneragentur in einem Konsensus-Meeting.
Wie bei der Förderung von Schweizer Innovationsprojekten ist die Dauer für bilaterale Projekte nicht beschränkt. In der Regel dauern solche Projekte zwischen 6 und 36 Monaten. Solange es für Ihr Projekt sinnvoll ist und das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt, gibt es keine finanzielle Grenze bei Gesuchen. Innosuisse übernimmt maximal 70 % der Projektkosten der Schweizer Beteiligten.
Innosuisse kann direkte Projektbeiträge an Forschungs- und Umsetzungspartner in internationalen Innovationsprojekten leisten:
*Für Schweizer Start-ups, deren Markteintritt noch nicht erfolgt ist (es gelten die gleichen Kriterien wie für Start-up Innovationsprojekte) und die ein Gesuch ohne weitere Schweizer Partner und nur mit ausländischen Unternehmen (kein Forschungspartner) einreichen, beträgt der Beitrag von Innosuisse an die anrechenbaren Projektkosten maximal 70 %.
START-UP:
vor Markteintritt: Das Start-up bietet noch keine fertig entwickelten Produkte oder Dienstleistungen auf dem Markt an,
mit skalierbarem Produkt oder skalierbarer Dienstleistung,
gegründet vor nicht mehr als 5 Jahren (bis zu 10 Jahren in begründeten Ausnahmefällen),
mit weniger als 50 Vollzeitstellen (bei Gesuchseingabe), wird das Start-up von einem anderen Unternehmen kontrolliert, darf die gesamte Unternehmensgruppe höchstens 249 Vollzeitäquivalente beschäftigen.
KMU:
weniger als 250 Vollzeitäquivalente
GROSSUNTERNEHMEN:
mehr als 250 Vollzeitäquivalente
Im Rahmen einer offenen oder aktiven Projektausschreibung und wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse ein. Sobald alle Informationen erfasst sind, startet Innosuisse den Evaluationsprozess.
Zeitgleich mit Ihrem Innosuisse Antrag müssen auch Ihre internationalen Partner Ihren Antrag bei der entsprechenden Förderagentur einreichen.
Wichtig! Im Innosuisse-Eingabeportal Instrument «IraSME/Bilateral Cooperation» auswählen.
Zusätzlich müssen Sie zwingend folgende Dokumente einreichen:
das pdf-Dokument mit der Beschreibung des internationalen Projekts als Anhang zum Gesuch. Für das bilaterale/IraSME Projekt: Einreichung des gemeinsamen IraSME-Antrags und des nicht unterzeichneten Entwurfs des Konsortialvertrags per E-Mail an folgende Adresse: info@ira-sme.net
einen nicht unterzeichneten Entwurf des Konsortialvertrags einschliesslich der geistigen Eigentumsrechte (IPR),
Unterlagen zur Überprüfung der finanziellen Tragfähigkeit (für Schweizer Umsetzungspartner mit weniger als 250 VZÄ), d. h:
Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Jahre,
Bilanzen der letzten zwei Jahre,
andere finanzielle Nachweise für vereinbarte Finanzierungen,
falls kein Jahresabschluss verfügbar ist: Finanzformular ausfüllen und im Innosuisse-Eingabeportal hochladen.
Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Gesuch formal. Wenn das Gesuch die formalen Voraussetzungen erfüllt, beginnt der Evaluationsprozess. Danach beurteilen zwei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr Gesuch inhaltlich gemäss bestimmten Kriterien. Gestützt auf diese Einschätzung entscheidet der Innovationsrat von Innosuisse, ob Ihr Projekt gefördert wird.
Zudem werden Bilaterale Projekte nur dann bewilligt, wenn Innosuisse und ihre Partneragentur(en) das Finanzierungsgesuch annehmen. Lehnt entweder Innosuisse oder ihre Partneragentur(en) die entsprechenden Fördergesuche ab, wird das gesamte Gesuch abgelehnt.
Die Expertinnen und Experten beurteilen die eingereichten Gesuche anhand folgender Kriterien:
Internationale Zusammenarbeit: Bringt die internationale Zusammenarbeit gegenüber einem nationalen Innovationsprojekt einen Mehrwert?
Innovationsgehalt: Ist der wissenschaftliche und wirtschaftliche Ansatz neuartig? Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Was sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Erneuerungen?
Wertschöpfung für die schweizerische Wirtschaft oder Gesellschaft: Beeinflusst die Umsetzung der Forschungsergebnisse am Markt die Wettbewerbssituation Ihrer Organisation positiv? Konkret: Was ist die positive Wertschöpfung? Hat Ihr Produkt ein Alleinstellungsmerkmal? Wie sieht die Umsatz- und Ergebnisentwicklung aus? Welchen Wert können Industriepartner oder andere Umsetzungspartner schöpfen?
Bei Innovationsprojekten im gesellschaftlichen und sozialen Bereich: Werden bei der erfolgreichen Umsetzung nachweislich soziale Kosten verringert und wird volkswirtschaftlicher Mehrwert geschaffen (z. B. Verringerung von Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Ausbildungsqualität, Verringerung von Ungerechtigkeit, Pflege der Biodiversität)?
Methodische Qualität: Wie ist die Qualität des Projektaufbaus? Sind die Ziele und Meilensteine quantitativ und realistisch? Stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis?
Kompetenzen der Projektpartner: Haben die Projektpartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt?
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt: Die Innovation trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und/oder der Umwelt bei (z. B. zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen).
Der Innovationsrat von Innosuisse trifft den Entscheid über Ihr Gesuch in fünf thematischen Untergruppen:
Information & Communications Technology (ICT)
Life Sciences (LS)
Engineering (ENG)
Energy & Environment (E&E)
Social Sciences & Business Management (SSBM)
Nach dem Entscheid des Innovationsrates und dem Konsensus-Meeting mit der Partneragentur informiert Sie Innosuisse per E-Mail über die Bewilligung. Projekte können auch mit Auflagen bewilligt werden. Vor dem Projektstart müssen Sie einen Subventionsvertrag mit Innosuisse abschliessen.
Nach einem negativen Entscheid informiert Sie Innosuisse innert zwei Wochen über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert die Gründe für die Abweisung. Gegen diesen Entscheid von Innosuisse können Sie beim Bundesverwaltungsgericht innert 30 Tagen Beschwerde erheben. Sie können sich auch direkt an Innosuisse wenden, um Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu besprechen.
3. Vertrag abschliessen und Projekt starten
Die Projektpartner müssen mit Innosuisse einen Subventionsvertrag abschliessen, den sie per E-Mail erhalten. Erst nach Rücksendung des unterzeichneten Vertrags per E-Mail an Innosuisse können Sie Ihr Innovationsprojekt wie vertraglich vereinbart starten.
Sie müssen das Projekt innert drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrags starten.
Bei Bilateralen Projekten ist ein Konsortialvertrag erforderlich, der alle Partner des internationalen Projekts einschliesst, auch die ausländischen Partner.
Spätestens vor Projektbeginn müssen die Projektpartner die Regeln der Zusammenarbeit im Rahmen des internationalen Innovationsprojekts festlegen und Innosuisse ein unterzeichnetes Exemplar des Konsortialvertrags zusenden.
HINWEIS: Da diese Verhandlungen wichtig sind und komplex sein können, rät Innosuisse den Projektpartnern, sich frühzeitig damit zu befassen und bereits zu Beginn der Gesuchsausarbeitung eine Grundsatzvereinbarung zu treffen.
4. Projektreporting
Während Ihres Innovationsprojekts müssen Sie als Projektpartner über die Fortschritte Bericht erstatten, damit Innosuisse einen Einblick in den Projektverlauf erhält. Für wesentliche Änderungen in Ihrem Innovationsprojekt müssen Sie einen Antrag stellen.
HINWEIS: Bitte reichen Sie sämtliche Berichte (Status- und Schlussberichte sowie finanzielle Berichte) direkt im Eingabeportal ein. Bitte kontaktieren Sie uns per bilateral-cooperation@innosuisse.ch, falls Sie einen ausserplanmässigen Bericht einreichen möchten.
Die Anzahl und Fristen der Berichte für Ihr Innovationsprojekt können Sie dem Schreiben über die Genehmigung Ihres Gesuchs sowie dem Subventionsvertrag entnehmen:
10 Tage nach dem Erreichen des Meilensteins Ihres Projekts müssen Sie einen Bericht einreichen. Die Auflagen können auch mehrere Statusberichte vorsehen.
Verlängerungen: Falls Sie Ihr Innovationsprojekt nicht innerhalb der im Projektplan vorhergesehenen Frist abschliessen, können Sie einen Verlängerungsantrag ohne Budgeterhöhung stellen, indem Sie einen vollständig ausgefüllten Statusbericht einreichen.
Einen finanziellen Zwischenbericht brauchen Sie nur auf ausdrückliches Verlangen von Innosuisse einzureichen.
Für die Eingabe der Sachkosten beachten Sie bitte das Dokument «Anrechenbare Sachkosten»:
Für den Nachweis in der Finanzberichterstattung könnenSie den nachstehenden «Zeitnachweis» verwenden. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Anfrage eine detaillierte Liste der pro Tag und Mitarbeiter für das Projekt geleisteten Arbeitsstunden vorlegen müssen.
Wesentliche Projektänderungen müssen Sie Innosuisse mittels Statusbericht, gegebenenfalls zusammen mit einem Antrag auf Änderungen am Finanzplan melden (dazu bitte ausgefülltes Formular im Excel-Format zusammen mit dem Statusbericht hochladen). Dies gilt insbesondere für Wechsel der Projektpartner, Änderungen des Projektumfangs und der Projektziele, Anpassungen der Projektplanung und Projektänderungen mit erheblicher finanzieller Auswirkung (Mehrkosten >10 %).
Geringfügige finanzielle Änderungen (Mehrkosten <10 %) können Sie direkt im Rahmen der Schlussberichterstattung melden.
Eine Verlängerung ohne Budgeterhöhung können Sie beantragen, indem Sie einen vollständig ausgefüllten Statusbericht einreichen.
Spätestens einen Monat nach dem Abschluss Ihres Projekts müssen Sie Innosuisse einen wissenschaftlichen Schlussbericht sowie die finanziellen Berichte zusenden. Diese dienen der Qualitätssicherung, der finanziellen Prüfung sowie der Wirkungsprüfung.
Für die Eingabe der Sachkosten beachten Sie bitte das Dokument «Anrechenbare Sachkosten»:
HINWEIS: Bitte reichen Sie sämtliche Berichte (Status- und Schlussberichte sowie finanzielle Berichte) direkt im Eingabeportal von Innosuisse ein.
Für den Nachweis der Stunden in der Finanzberichterstattung können Sie den nachstehenden «Zeitnachweis» verwendeen. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Anfrage eine detaillierte Liste der pro Tag und Mitarbeiter für das Projekt geleisteten Arbeitsstunden vorlegen müssen.
Über das EEN-Netzwerk können Sie Technologie-, Forschungs- und Entwicklungspartner- sowie Geschäftspartner in über 60 Ländern finden, in Europa und der übrigen Welt.
e-Alert
Der e-Alert des Europe Enterprise Network (EEN) ermöglicht es, individuelle Benachrichtigungen zu Innovationen, Angeboten und Gelegenheiten zur Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zu erhalten.
Übersicht über die Projektausschreibungen und Bewerbungsaufrufe
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