Mit dem Swiss Accelerator fördert Innosuisse Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups in der Schweiz nach dem Markteintritt. Bei diesem kompetitiven Förderprogramm führen einzelne Unternehmen Innovationsprojekte durch, die ein überdurchschnittlich hohes Innovationspotenzial aufweisen. Ziel dabei ist es, neuartige Produkte und Dienstleistungen rasch und wirkungsvoll zu vermarkten. Damit soll das Wachstum von bereits am Markt etablierten Schweizer Unternehmen beschleunigt werden.
Mit der Aktivierung der Übergangsregelung am 1. Januar 2025 können Schweizer Unternehmen als Beneficiary vollumfänglich am EIC Accelerator im Rahmen von Horizon Europe teilnehmen. Derzeit ist keine Projektausschreibung für den Swiss Accelerator geplant. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SBFI und in den häufig gestellten Fragen.
Dieses Angebot richtet sich ausschliesslich an einzelne Schweizer KMU und Start-ups (keine Konsortien):
mit Sitz in der Schweiz und Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer,
die bereits am Markt etabliert sind (d.h. bereits ein Produkt oder eine Dienstleistung entsprechend den jeweiligen Spezifikationen produzieren und verkaufen),
mit weniger als 250 Vollzeitstellen (bei Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, ist die Anzahl Vollzeitäquivalente der gesamten Unternehmensgruppe massgebend),
die eine rasche und wirkungsvolle Umsetzung der Projektergebnisse sowie deren Skalierbarkeit anstreben.
WICHTIG: Start-ups vor dem Markteintritt dürfen keine Gesuche für Swiss Accelerator-Projekte einreichen.
Der Swiss Accelerator ist eine Übergangsmassnahme für Horizon Europe.
1. Kurzgesuch einreichen
Ihr KMU oder Start-up ist bereits am Markt etabliert und verfügt über ein hochkompetitives Forschungs- und Entwicklungsprojekt, um bahnbrechende Innovationen zu entwickeln, zu vermarkten und zu skalieren. Beim Swiss Accelerator können Sie eine direkte finanzielle Förderung für ihr Innovationsprojekt beantragen.
Die Eingabe beim Swiss Accelerator erfolgt über einen dreistufigen Prozess:
Sie reichen Ihr Kurzgesuch im Eingabeportal von Innosuisse online ein: Die Einreichung 2023 ist nun abgeschlossen.
Basierend auf der Evaluation Ihres Kurzgesuchs durch Innosuisse werden Sie eingeladen, ein vollständiges Gesuch einzureichen.
Basierend auf der Evaluation Ihres vollständigen Gesuchs werden Sie eingeladen, Ihr Gesuch bei Innosuisse zu präsentieren. Anschliessend trifft der Innovationsrat den endgültigen Förderentscheid.
Ihr Unternehmen stellt ein Gesuch für ein Einzelprojekt. Projekte von Konsortien oder Forschungsgruppen an Hochschulen werden nicht unterstützt. Ihr KMU oder Start-up muss folgende Voraussetzungen erfüllen.
Ihr KMU oder Start-up:
hat seinen Sitz in der Schweiz und verfügt über eine Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer,
ist bereits am Markt etabliert (d.h. bereits ein Produkt oder eine Dienstleistung entsprechend den jeweiligen Spezifikationen produzieren und verkaufen),
hat zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs weniger als 250 Vollzeitstellen; bei Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, ist die Anzahl Vollzeitäquivalente der gesamten Unternehmensgruppe massgebend,
strebt eine rasche und wirkungsvolle Umsetzung der Projektergebnisse sowie deren Skalierbarkeit an,
WICHTIG: Start-ups vor dem Markteintritt dürfen keine Gesuche für Swiss Accelerator-Projekte einreichen. Ihnen steht das Förderangebot der Start-up Innovationsprojekte offen.
Nicht kommerziell tätige Vereine und Stiftungen sowie öffentliche Organisationen gelten nicht als KMU oder Start-up im Sinne des Swiss Accelerator.
Ihr Kurzgesuch fasst alle wesentlichen Aspekte Ihres Innovationsprojekts zusammen, die es erfolgversprechend machen. Im Gesuch werden Sie gebeten:
Ihre Innovation zu beschreiben und zu erläutern, wie sie sich von bisherigen und bestehenden Lösungen unterscheidet;
den Entwicklungsstand Ihrer Innovation sowie des dazugehörigen Geschäfts darzustellen;
das beantragte Projekt grob zu beschreiben (insbesondere Dauer, Kosten, Team, Aktivitäten, Risiken usw.);
den Zielmarkt und die Konkurrenz Ihrer Innovation zu beschreiben;
das Geschäftsmodell zusammenzufassen;
die Strategie zur Vermarktung und Skalierung der Innovation darzustellen;
den Einfluss auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen aufzuzeigen;
den Mehrwert zu beschreiben, den Ihre Innovation für die Schweizer Wirtschaft und/oder Gesellschaft generiert;
die Anforderungen zum geistigen Eigentum hinsichtlich Ihrer Innovation zu erläutern;
die finanzielle Situation Ihres Unternehmens grob zu umschreiben.
Sie können Ihr Gesuch auf Englisch oder in einer Landessprache einreichen.
Innosuisse fördert Projekte von KMU und Start-ups mit überdurchschnittlich hohem Innovations- und Disruptionspotenzial und mit dem Ziel einer raschen und wirkungsvollen Umsetzung der Projektergebnisse. Die finanzielle Unterstützung soll einen substanziellen Beitrag an Projekte leisten, die risikoreiches Kapital benötigen, um wichtige Entwicklungsschritte zu vollziehen. Der Swiss Accelerator richtet sich nur an KMU und Start-ups, die bereits am Markt etabliert sind.
Der Förderbeitrag von Innosuisse beträgt maximal 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten. 30 Prozent der Kosten trägt das Unternehmen als Eigenleistung selbst. Der maximale Förderbeitrag von Innosuisse beträgt 2,5 Millionen Schweizer Franken pro Gesuch.
Für Detailausführungen, u.a. betreffend der anrechenbaren Kosten, bitten wir Sie die rechtlichen Grundlagen zu konsultieren:
Ihr Kurzgesuch wird von drei Expertinnen und Experten anhand der folgenden Kriterien evaluiert. Diese Evaluationskriterien orientieren sich stark am «Grant Funding» des EIC Accelerator und berücksichtigen die Kriterien für die Projektförderung bei Innosuisse. Diese Kriterien gelten auch für Ihr vollständiges Gesuch in der zweiten Phase des Evaluationsprozesses.
Innovationsgrad: Die Innovation weist einen hohen Grad an Neuartigkeit im Vergleich zu den derzeit verfügbaren Lösungen auf und hat Disruptionspotenzial.
Skalierbarkeit: Das Innovationsprojekt weist das Potential für ein skalierbares Produkt oder eine skalierbare Dienstleistung auf. Es wird eine wirkungsvolle und rasche Umsetzung der Ergebnisse des Projekts sowie Skalierbarkeit angestrebt.
Reife: Die Innovation ist bereits nahe an der Markteinführung oder Anwendung, d.h. sie basiert auf einer Technologie, die ausreichend in einem relevanten Umfeld validiert ist, um das Potenzial abzuschätzen und das Risiko zu bewerten.
Geistiges Eigentum: Das Unternehmen besitzt die erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum sowie die Ausübungsfreiheit (Freedom to Operate - FTO).
Wertschöpfung in der Schweiz: Es besteht das Potenzial einer wirkungsvollen Umsetzung der Projektergebnisse und, damit verbunden, einer Steigerung der Wertschöpfung für die Wirtschaft oder Gesellschaft in der Schweiz.
Projektplanung: Es liegt ein klarer und realistischer Umsetzungsplan mit definierten Meilensteinen, Arbeitspaketen, Ergebnissen und Ressourcen vor.
Team: Das Team verfügt über die Kapazitäten und Fähigkeiten, um die Innovation umzusetzen und auf den Markt zu bringen, beziehungsweise hat oder wird Zugang zu allen kritischen Kompetenzen haben.
Nachhaltigkeit: Das Innovationsprojekt fördert die Nachhaltigkeit oder es sieht angemessene Massnahmen vor, um allfälligen schädlichen Auswirkungen entgegen zu wirken.
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen verfügt zum Zeitpunkt der Eingabe über die finanzielle Leistungsfähigkeit, um die vorgesehene Eigenleistung (mind. 30% der gesamten anrechenbaren Kosten) zu erbringen.
Kosten-Nutzen-Verhältnis: Es handelt sich um ein Projekt mit hohem Risiko und hohem Nutzen. Es besteht das Risiko, dass das Unternehmen ohne den Förderbeitrag vom Swiss Accelerator den günstigen Zeitpunkt verpasst.
Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Kurzgesuch formal. Wenn Ihr Gesuch die Voraussetzungen erfüllt, beurteilen drei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr Kurzgesuch anhand der Kriterien inhaltlich. Basierend auf dieser Expertenevaluation lädt Innosuisse Sie ein, ein vollständiges Gesuch einzureichen, oder lehnt ihr Kurzgesuch ab.
Sie werden von Innosuisse schriftlich informiert:
Wenn Ihr Kurzgesuch von den Expertinnen und Experten sowie dem Innovationsrat positiv beurteilt wurde, werden Sie eingeladen, ein vollständiges Gesuch einzureichen. Wenn Ihr Kurzgesuch die Förderkriterien nicht erfüllt oder von den Expertinnen und Experten im Vergleich zu anderen Gesuchen weniger gut bewertet wird, entscheidet der Innovationsrat über die definitive Ablehnung Ihres Kurzgesuchs. Sie werden von Innosuisse schriftlich über die Ablehnung informiert. In der Verfügung sind die Gründe für die Abweisung erläutert. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
Bei Bedarf für konkrete Unterstützung bei der Erarbeitung des Gesuchs können Sie sich an Euresearch wenden.
2. Vollständiges Gesuch einreichen
Auf der Grundlage Ihres Kurzgesuchs wurden Sie von Innosuisse eingeladen, ein vollständiges Gesuch einzureichen. Nach der schriftlichen Bestätigung reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch gemäss den Angaben von Innosuisse ein: Die definitive Eingabefrist teilt Ihnen Innosuisse schriftlich mit.
Ihr vollständiges Gesuch geht detailliert in entsprechenden Arbeitspaketen auf alle nötigen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Geschäftsentwicklung, das geistige Eigentum sowie die finanzielle Planung des Projekts ein. Zudem werden Sie eine umfassende Risikoanalyse durchführen und detaillierte Informationen zur finanziellen Lage Ihres Unternehmens vorlegen.
Wenn Sie von Innosuisse eingeladen wurden, ein vollständiges Gesuch einzureichen, dann können Sie dies online im Eingabeportal tun.
HINWEIS: Ein vollständiges Gesuch dürfen nur jene KMU und Start-ups einreichen, die nach der Beurteilung ihres Kurzgesuchs von Innosuisse dazu eingeladen werden.
Innosuisse führt eine zweite formale Prüfung Ihres Gesuchs durch. Aufgrund der eingereichten Informationen zur finanziellen Situation Ihres Unternehmens lässt Innosuisse eine finanzielle Due-Diligence-Prüfung durch einen externen Partner durchführen. Anschliessend beurteilen wiederum drei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr vollständiges Gesuch inhaltlich. Basierend auf dieser Experteneinschätzung lädt Innosuisse Gesuchstellende ein, eine Präsentation des Gesuchs zu halten oder lehnt Ihr vollständiges Gesuch ab.
Sie werden schriftlich von Innosuisse über den Entscheid informiert:
Wenn Ihr vollständiges Gesuch von den Expertinnen und Experten sowie dem Innovationsrat positiv beurteilt wurde, werden Sie dazu eingeladen, eine Präsentation zu halten.
Wenn Ihr vollständiges Gesuch die Förderkriterien nicht erfüllt oder im Vergleich zu anderen vollständigen Gesuchen von den Expertinnen und Experten weniger gut bewertet wird, entscheidet der Innovationsrat über die definitive Ablehnung Ihres Gesuchs. Innosuisse informiert Sie danach schriftlich über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert die Gründe für die Abweisung.
3. Gesuchpräsentation halten
Ihr KMU oder Start-up wurde von Innosuisse eingeladen, eine Gesuchpräsentation zu halten und Sie haben die schriftliche Bestätigung erhalten.
Nun steht der letzte Schritt im dreistufigen Prozess an: Sie stellen Ihr Projekt und das Projektteam einer Jury vor.
Sie erhalten von Innosuisse einen Termin für die Präsentation. Die Präsentation dauert 15 Minuten und soll zusammen mit der folgenden 15-minütigen Diskussion dazu dienen, das Projekt und das Team persönlich kennenzulernen. Innosuisse wird Sie über weitere Details schriftlich informieren. Die Jury besteht aus Expertinnen und Experten sowie Mitgliedern des Innovationsrats.
4. Förderentscheid und Projektstart
Basierend auf der Präsentation wird eine finale Einschätzung vorgenommen. Der Innovationsrat von Innosuisse entscheidet definitiv über Ihr Gesuch.
Sie werden schriftlich von Innosuisse über den Förderentscheid informiert:
Wenn der Innovationsrat Ihr Gesuch bewilligt, erhalten Sie vor dem Projektstart einen Vertrag von Innosuisse.
Wenn der Innovationsrat Ihr Gesuch ablehnt, informiert Sie Innosuisse schriftlich über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert die Gründe für die Abweisung.
Sobald Sie den Vertrag von Innosuisse erhalten und unterschrieben an Innosuisse zurückgeschickt haben, können Sie mit Ihrem Swiss Accelerator-Projekt starten. Die erste Auszahlung von Innosuisse beim Projektstart beträgt 50 Prozent des Förderbeitrags.
HINWEIS: Bitte teilen Sie Innosuisse das konkrete Datum des Beginns Ihres Swiss Accelerator-Projekts per E-Mail accelerator@innosuisse.ch mit.
Alle Start-up-Unternehmen, die eine Gesuchpräsentation für den Swiss Accelerator halten, sind automatisch berechtigt, am Initial Coaching teilzunehmen. Dafür müssen diese Unternehmen lediglich einen formellen Antrag stellen. Bedingung ist, dass ein Start-up von diesem Beratungsangebot profitieren möchte und es nicht bereits am Coaching-Programm von Innosuisse teilnimmt. Das Coaching-Angebot bietet Start-ups zusätzliche Hilfe bei der Geschäftsentwicklung.
5. Projektreporting
Während Ihres Swiss Accelerator-Projekts müssen Sie gemäss Vertrag über Ihre Fortschritte Bericht erstatten. Dieses Reporting ermöglicht Innosuisse einen Einblick in den Projektverlauf. Wichtige Änderungen in Ihrem Projekt müssen Sie beantragen.
Nach dem Projektstart und der damit verbundenen ersten Auszahlung folgen weitere Auszahlungen gemäss Vertrag.
HINWEIS: Bitte senden Sie alle Ihre Berichte und Anpassungsanträge per E-Mail an accelerator@innosuisse.ch.
Im Vertrag werden Anzahl und Fristen der Berichte für Ihr Projekt festgehalten. Der Meilensteinbericht muss spätestens 10 Tage nach Erreichen eines Meilensteins eingereicht werden. Der Bericht umfasst den Fortschritt und die Umsetzung des Projekts, den aktuellen Stand der Projektkosten und der Unternehmensfinanzen.
Nach der Evaluation des Berichts wird ein Meilenstein-Review mit Expertinnen und Experten (vor Ort oder virtuell) durchgeführt.
Berichtvorlage
> Meilensteinbericht
(steht zu gegebener Zeit zur Verfügung)
Für die Eingabe der Sachkosten, beachten Sie das Dokument Anrechenbare Sachkosten:
Sie müssen Innosuisse alle wichtigen Änderungen in Ihrem Projekt melden. Insbesondere gilt dies für Änderungen bezüglich Projektplan oder Projektzielen, Änderungen von Schlüsselpersonen oder in der Kostenstruktur.
Falls Sie Ihr Swiss Accelerator-Projekt in der vorhergesehenen Frist gemäss Plan nicht zu Ende führen sollten, können Sie vorzeitig einen Verlängerungsantrag ohne Budgeterhöhung stellen.
> Änderungsantrag
(steht zu gegebener Zeit zur Verfügung)
6. Projekt abschliessen
Spätestens einen Monat nach Abschluss Ihres Swiss Accelerator-Projekts müssen Sie einen inhaltlichen und einen finanziellen Schlussbericht an Innosuisse schicken. Beide Formulare müssen Sie ausfüllen und unterschreiben. Bitte senden Sie alle Berichte per E- Mail an accelerator@innosuisse.ch.
> Schlussbericht
(steht zu gegebener Zeit zur Verfügung)
> Finanzieller Projektabschluss
(steht zu gegebener Zeit zur Verfügung)
Für die Eingabe der Sachkosten, beachten Sie das Dokument Anrechenbare Sachkosten:
Sobald Innosuisse die Schlussberichte geprüft hat, erhalten Sie die restlichen 20 Prozent des Förderbeitrags. Nach Ablauf der 30-tägigen Frist für Einsprachen wird der Betrag automatisch auf das Konto des Unternehmens überwiesen.
Lernen Sie die Jungunternehmen kennen, die Innosuisse im Rahmen von Swiss Accelerator Innovationsprojekte unterstützt.
Initial Coaching
Mit dem Initial Coaching erhalten Sie einen Gutschein im Wert von maximal CHF 10 000 für Coaching-Sitzungen mit von Innosuisse akkreditierten Coaches über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten.