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Swiss Accelerator Innovationsprojekte

Mit dem Swiss Accelerator fördert Innosuisse Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups in der Schweiz nach dem Markteintritt. Bei diesem kompetitiven Förderprogramm führen einzelne Unternehmen Innovationsprojekte durch, die ein überdurchschnittlich hohes Innovationspotenzial aufweisen. Ziel dabei ist es, neuartige Produkte und Dienstleistungen rasch und wirkungsvoll zu vermarkten. Damit soll das Wachstum von bereits am Markt etablierten Schweizer Unternehmen beschleunigt werden.

Mit der Aktivierung der Übergangsregelung am 1. Januar 2025 können Schweizer Unternehmen als Beneficiary vollumfänglich am EIC Accelerator im Rahmen von Horizon Europe teilnehmen. Derzeit ist keine Projektausschreibung für den Swiss Accelerator geplant. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SBFI und in den häufig gestellten Fragen.

Dieses Angebot richtet sich ausschliesslich an einzelne Schweizer KMU und Start-ups (keine Konsortien):

  • mit Sitz in der Schweiz und Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer,
  • die bereits am Markt etabliert sind (d.h. bereits ein Produkt oder eine Dienstleistung entsprechend den jeweiligen Spezifikationen produzieren und verkaufen),
  • mit weniger als 250 Vollzeitstellen (bei Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, ist die Anzahl Vollzeitäquivalente der gesamten Unternehmensgruppe massgebend),
  • die eine rasche und wirkungsvolle Umsetzung der Projektergebnisse sowie deren Skalierbarkeit anstreben.

Bei der Beurteilung ist immer der Wortlaut der Beitragsverordnung und der entsprechenden Vollzugsbestimmungen massgeblich.

WICHTIG: Start-ups vor dem Markteintritt dürfen keine Gesuche für Swiss Accelerator-Projekte einreichen.

Der Swiss Accelerator ist eine Übergangsmassnahme für Horizon Europe. 

1. Kurzgesuch einreichen

Einreichung des Gesuchs
Ihr KMU oder Start-up ist bereits am Markt etabliert und verfügt über ein hochkompetitives Forschungs- und Entwicklungsprojekt, um bahnbrechende Innovationen zu entwickeln, zu vermarkten und zu skalieren. Beim Swiss Accelerator können Sie eine direkte finanzielle Förderung für ihr Innovationsprojekt beantragen.

Die Eingabe beim Swiss Accelerator erfolgt über einen dreistufigen Prozess:

  • Sie reichen Ihr Kurzgesuch im Eingabeportal von Innosuisse online ein: Die Einreichung 2023 ist nun abgeschlossen.
  • Basierend auf der Evaluation Ihres Kurzgesuchs durch Innosuisse werden Sie eingeladen, ein vollständiges Gesuch einzureichen.
  • Basierend auf der Evaluation Ihres vollständigen Gesuchs werden Sie eingeladen, Ihr Gesuch bei Innosuisse zu präsentieren. Anschliessend trifft der Innovationsrat den endgültigen Förderentscheid.

2. Vollständiges Gesuch einreichen

Beurteilung des Gesuchs und Entscheid
Auf der Grundlage Ihres Kurzgesuchs wurden Sie von Innosuisse eingeladen, ein vollständiges Gesuch einzureichen. Nach der schriftlichen Bestätigung reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch gemäss den Angaben von Innosuisse ein: Die definitive Eingabefrist teilt Ihnen Innosuisse schriftlich mit.

Bei der Beurteilung ist immer der Wortlaut der Beitragsverordnung und der entsprechenden Vollzugsbestimmungen massgeblich.

3. Gesuchpräsentation halten

Gesuch für ein Swiss Accelerator Innovationsprojekt einreichen
Ihr KMU oder Start-up wurde von Innosuisse eingeladen, eine Gesuchpräsentation zu halten und Sie haben die schriftliche Bestätigung erhalten.

Nun steht der letzte Schritt im dreistufigen Prozess an: Sie stellen Ihr Projekt und das Projektteam einer Jury vor. 

4. Förderentscheid und Projektstart

Finanzierungsbeschluss und Start des Innovationsprojekts Swiss Accelerator
Basierend auf der Präsentation wird eine finale Einschätzung vorgenommen. Der Innovationsrat von Innosuisse entscheidet definitiv über Ihr Gesuch.

Bei der Beurteilung ist immer der Wortlaut der Beitragsverordnung und der entsprechenden Vollzugsbestimmungen massgeblich.

5. Projektreporting

Einreichung von Berichten während des Innovationsprojekts
Während Ihres Swiss Accelerator-Projekts müssen Sie gemäss Vertrag über Ihre Fortschritte Bericht erstatten. Dieses Reporting ermöglicht Innosuisse einen Einblick in den Projektverlauf. Wichtige Änderungen in Ihrem Projekt müssen Sie beantragen.

Nach dem Projektstart und der damit verbundenen ersten Auszahlung folgen weitere Auszahlungen gemäss Vertrag.

HINWEIS: Bitte senden Sie alle Ihre Berichte und Anpassungsanträge per E-Mail an accelerator@innosuisse.ch.

6. Projekt abschliessen

Abschluss des nationalen Innovationsprojekts
Spätestens einen Monat nach Abschluss Ihres Swiss Accelerator-Projekts müssen Sie einen inhaltlichen und einen finanziellen Schlussbericht an Innosuisse schicken. Beide Formulare müssen Sie ausfüllen und unterschreiben. Bitte senden Sie alle Berichte per E- Mail an accelerator@innosuisse.ch.

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15. April 2024

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Das Förderangebot Initial Coaching bildet den Einstieg in das Start-up Coaching von Innosuisse.

Initial Coaching

Mit dem Initial Coaching erhalten Sie einen Gutschein im Wert von maximal CHF 10 000 für Coaching-Sitzungen mit von Innosuisse akkreditierten Coaches über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten.

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