Innosuisse fördert wissenschaftsbasierte Projekte von Start-ups mit bedeutendem Innovationspotenzial. Diese Innovationsprojekte müssen auf anwendungsorientierter Forschung basieren und den erstmaligen Markteintritt der Jungunternehmen vorbereiten. Bei den Projekten wird einzig das Jungunternehmen gefördert, es werden keine Forschungspartner unterstützt. Gefördert werden Projekte in allen Themengebieten.
Dieses Angebot richtet sich an Start-ups deren Markteintritt noch nicht erfolgt ist.
1. Gesuch einreichen
Ihr Start-up plant ein Innovationsprojekt, mit welchem sie den erstmaligen Markteintritt mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung planen. Für diesen Schritt brauchen Sie finanzielle Unterstützung. Sie können nachvollziehbar darlegen, dass Ihr Innovationsprojekt eine anschliessende rasche Umsetzung auf dem Markt vorbereitet. Trifft das alles auf Sie zu? Dann stellen Sie als Start-up einen Antrag für ein Innovationsprojekt.
Innosuisse unterstützt Sie als Jungunternehmer oder Jungunternehmerin direkt. Der Subventionsvertrag wird ausschliesslich mit Ihnen als Start-up abgeschlossen. Ein Forschungspartner ist nicht nötig und wird nicht von Innosuisse als direkter Subventionsempfänger unterstützt.
Ihr Start-up:
befindet sich vor dem Markteintritt. Sie bieten noch keine fertig entwickelten Produkte (in Serienreife) oder Dienstleistungen auf dem Markt an (ausser Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung, Beratung und Gutachten usw., auf denen das Geschäftsmodell nicht beruht). Als «vor Markteintritt» gelten auch Start-ups, die bereits Prototypen oder Versuchsanlagen bei Kunden in Betrieb haben.
hat ein Geschäftsmodell, das auf einem skalierbaren Produkt oder einer Dienstleistung beruht und somit das Potenzial für ein mehr als lineares Wachstum hat.
kann nachvollziehbar darlegen, dass Ihr Innovationsprojekt eine anschliessende rasche Umsetzung auf dem Markt vorbereitet.
hat den Sitz in der Schweiz und verfügt über eine Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer.
ist kein nicht kommerziell tätiger Vereine und keine nicht kommerziell tätige Stiftung sowie keine Einheit der öffentlichen Verwaltung.
ist zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung vor nicht mehr als 5 Jahren gegründet worden (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 10 Jahre möglich).
hat zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung weniger als 50 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Wird das Start-up von einem anderen Unternehmen kontrolliert (d. h. ein anderes Unternehmen verfügt über eine direkte/indirekte Stimmenmehrheit oder hat das direkte/indirekte Recht, die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder des Start-ups zu ernennen oder abzuberufen) und werden seine Finanzen von dem kontrollierenden Unternehmen konsolidiert, muss die konsolidierte Gruppe weniger als 250 VZÄ haben.
verfügt über die finanziellen Mittel, um die vorgesehene Eigenleistung (mindestens 30 Prozent der Projektkosten) zu tragen.
verfügt über eine erste Analyse zu den Rechten des geistigen Eigentums die zeigt, dass es bei Gesuchseingabe keinen offensichtlichen Konflikt mit bestehenden Patenten gibt, welche einem Markteintritt des Start-ups verhindern würde.
hat keine laufende Förderung für dasselbe Projekt.
Innosuisse unterstützt Start-ups vor dem Markteintritt bei der Realisierung von wissenschaftsbasierten Innovationsprojekten mit bedeutendem Innovationspotenzial. Die Fördermittel sollen einen substanziellen Beitrag leisten, die Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen erheblich zu beschleunigen.
Die Förderung von Innosuisse unterstützt Sie beim Übergang vom Prototyping und der Validierung zur ersten Markteinführung.
Unterstützt werden Innovationen, die bei Gesuchseinreichung noch nicht reif für die Markteinführung sind, die aber nach Abschluss des Projekts rasch auf dem Markt eingeführt werden können. Die Unterstützung von frühen Technologie- oder Innovationsentwicklungen ohne vorläufige Validierung oder experimentellen Konzeptnachweis ist möglich. Um am Ende des Projekts den ersten Markteintritt zu erreichen, müssen die verschiedenen Entwicklungsstufen aber schnell durchlaufen werden.
Das Gesuch wird nach den Kriterien gemäss Artikel 8 der Beitragsverordnung von Innosuisse beurteilt. Zusätzlich wird beurteilt, ob das Jungunternehmen im Verlauf des Projekts über die finanzielle Kapazität zur Erbringung der vorgesehenen Eigenleistungen verfügt.
Sie als Jungunternehmerin oder -unternehmer werden direkt von Innosuisse gefördert. Ein Forschungspartner ist nicht nötig und wird nicht von Innosuisse als direkter Subventionsempfänger unterstützt. Innosuisse übernimmt maximal 70% der direkten Projektkosten. Ihr Start-up trägt mindestens 30 Prozent der Kosten als Eigenleistung selbst.
Innosuisse fördert Projekte aus allen Innovationsgebieten sowie interdisziplinäre Vorhaben.
Für Detailausführungen bitten wir Sie die rechtlichen Grundlagen zu konsultieren:
Die Einreichung eines Innosuisse-Projektantrags erfordert umfangreiche Vorabklärungen und Vorbereitungsarbeiten, bevor der Antrag eingereicht wird. Wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Innovationsgehalt und der Wertschöpfung müssen bereits verfügbar sein und im Antrag angegeben werden (zum Beispiel: Ergebnisse aus Literaturrecherchen, Bedarfsanalysen / Potenzialnachweise, Marktanalysen einschliesslich Wettbewerbsanalyse / Analyse bestehender Lösungen und Anbieter auf dem Gebiet).
Wenn Sie einen Antrag einreichen möchten, fügen Sie bitte die erforderlichen Informationen gemäss der folenden Checkliste bei. Diese Liste ist nicht abschliessend. Beachten Sie bitte auch die Beschreibungen der einzelnen Kapitel, wenn Sie Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse einreichen.
Für die Förderentscheide in der Sommersitzung 2025 müssen Sie zudem Folgendes einreichen:
Jahresrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre oder seit Gründung des antragstellenden Unternehmens, einschliesslich der Jahresrechnung per 31.12.2024. (In begründeten Ausnahmefällen ein provisorischer und von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Verwaltungsrates unterzeichneter Jahresabschluss 2024. Der finalisierte Jahresabschluss 2024 ist bei Vorliegen nachzureichen);
Halbjahresabschluss per 30.6.2024 (interne, nicht auditierte und von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Verwaltungsrates unterzeichnete Version ist ausreichend);
Bankkontoauszüge per 31.12.2024 sowie Kontoauszüge für den letzten vollen Monat vor Gesuchseinreichung.
Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens acht Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates ein. Ist das Gesuch zu diesem Zeitpunkt formal in Ordnung, kann es bei einem reibungslosen Verlauf der Evaluation an der nächsten Sitzung behandelt werden. Nach dem Sitzungstermin wird der Entscheid des Innovationsrates innerhalb von acht Wochen per IncaMail kommuniziert. Der gesamte Gesuchsprozess dauert somit rund 16 Wochen.
Das relevante Datum für die Einreichungsfrist ist das Datum der Sitzung des Innovationsrats. Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens acht Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates ein. Für den Fall, dass Sie zum Pitching eingeladen werden, reservieren Sie bitte auch bereits diesen Termin.
HINWEIS: Es besteht keine Garantie dafür, dass jedes Gesuch, welches acht Wochen vor einem Sitzungstermin eingereicht wird, automatisch an der nächsten Sitzung behandelt wird.
Sitzungsdaten und Pitches:
Energy & Environment
Engineering
Information & Communications Technologies
Life Sciences
Social Sciences & Business Management
Bei den Sitzungsdaten handelt es sich um eine Jahresplanung. Innosuisse behält sich vor, Termine zu verschieben.*
Projekte können fortlaufend eingereicht werden. Es gibt keine Ausschreibungen.
HINWEIS: Die eingereichten Gesuche müssen sowohl inhaltlich wie auch betreffend Vollständigkeit eine sehr hohe Qualität aufweisen. Eine hochstehende Qualität der Gesuche ist wichtiger als eine möglichst frühe Eingabe des Gesuchs bei Innosuisse.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann reichen Sie Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse ein. Nach der Eingabe startet Innosuisse den Evaluationsprozess.
2. Evaluation
Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Gesuch formal. Danach beurteilen drei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr Gesuch inhaltlich gemäss klaren Kriterien. Mithilfe dieser Einschätzung entscheidet der Innovationsrat von Innosuisse, wer für einen Pitch eingeladen wird und sein Projekt der Innosuisse präsentieren darf. Anschliessend wird ein definitiver Förderentscheid getroffen.
Die Expertinnen und Experten beurteilen das Gesuch nach den Kriterien gemäss Artikel 8 der Beitragsverordnung von Innosuisse.
Innovationsgrad: Innovationsgehalt des Projekts, gemessen am aktuellen Stand der Wissenschaft sowie an den verfügbaren Lösungen für die angesprochenen Bedürfnisse;
Wertschöpfung in der Schweiz: Potenzial einer wirkungsvollen Umsetzung der Projektergebnisse und die damit verbundene voraussichtliche Wertschöpfung für die schweizerische Wirtschaft oder Gesellschaft;
Methodische Qualität: Qualität der Projektplanung, qualitative und quantitative Ziele und die Umsetzungsplanung zur Erreichung des angestrebten wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzens;
Kompetenzen der Mitarbeitenden;
Nachhaltigkeit: Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt;
Kosten-Nutzen-Verhältnis;
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Start-ups: Das Start-up muss nachweisen, dass es über genügend finanzielle Mittel (zusätzlich zum Innosuisse-Beitrag) zur Finanzierung der vorgesehenen Eigenleistungen im Projekt verfügt bzw. diese zu beschaffen plant. Es wird eine Financial Due Diligence durchgeführt und ein spezifischer Bericht erstellt als Grundlage für die Evaluation;
Geistiges Eigentum: Die Ergebnisse einer vom Start-up durchgeführten ersten Analyse zu den Rechten des geistigen Eigentums müssen zeigen, dass es bei Gesuchseingabe keinen offensichtlichen Konflikt mit bestehenden Patenten gibt, welche einem Markteintritt des Start-ups verhindern würde.
Der Innovationsrat von Innosuisse trifft den Entscheid über Ihr Gesuch in fünf thematischen Untergruppen.
Information & Communications Technology (ICT)
Automation
Artificial/Local/ extenden/Networked intelligence
Block Chain
Communication technologies
Data sciences
Deep learning
eHealth
Gaming
IT Security and Cryptography
Machine Learning
Neuronal Networks
Robotics
Virtual Factory
Virtual Reality
Life Sciences (LS)
Agrotech
Biotechnology and Processing
Chemical Bio
Foodtech
Genetic Eng.
Human Medicine
Medical Diagno.
Medtech
Patient Manag. Systems
Pesonalised Medicine
Pharmaceuticals
Psychology
Veterinary Medicine
Engineering (ENG)
Acustics
Advanced Manufacturing
Chemical Eng.
Civil Engineering
Electrical Eng.
Embedded Sys.
Material Sciences
Measurement Technology
Mechanical Eng.
MEMS&MOEMS&BIOMEMS
Micro Proc.
Optoelectronics
Photonics
Power Electronics
Process Eng.
Products Eng.
Quality Control
Semi-Conductors
Sensors
Surfaces Sciences
Energy & Environment (E&E)
Bio-sourced Materials and Processing
Catalyst Research
Chemical Formulation
Energy Efficiency
Energy Biomass
Energy Harvesting
Energy Manag.
Energy Storage
Env.Techno.Cleantech
Fuel Cells
Geothermal Systems
Grids and Smart Grids
Hydro Power
Life Cycle Ana.
Nano System
Natural-Scientific Based Mobility
Noise Protection
Nuclear Power
Photovoltaics
Power to Fuel
Recycling
Smart Building Technology
Solar Thermal Systems
Sustainable Land Use
Thermal Eng.
Wind Energy
Social Sciences & Business Management (SSBM)
Advertisement
Architecture
Banking
Business Management
Consumer Goods Business
Design
e-Business
Education
Finance
Fintech
Health Research
Impact Investment
Industrial Design
Insurance Tech
Knowledge Ware
Logistics
Marketing
Midwife Research
Mobility
New Business Models
New Media
Nursing Research
Public Management
Real Estate Tech
Social Entrepreneurship
Social Work
Tourism
Urban & Regional Development
3. Pitch und Entscheid
Nach der Evaluation im Innovationsrat informiert Sie Innosuisse innerhalb von zwei Wochen per E-Mail über die Einladung zum Pitch (siehe Pitchdaten).
Sie erhalten von Innosuisse einen Termin für Ihren Pitch. Der Pitch zu Ihrem Gesuch soll dazu dienen, das Projekt und das Team persönlich kennenzulernen. Innosuisse wird Sie über weitere Details schriftlich informieren. Die Jury besteht aus Expertinnen und Experten sowie Mitgliedern des Innovationsrats.
Anschliessend entscheidet der Innovationsrat über eine definitive Bewilligung oder Ablehnung.
Wenn der Innovationsrat Ihr Gesuch bewilligt, erhalten Sie vor dem Projektstart einen Vertrag von Innosuisse.
Nach einem negativen Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse per E-Mail über die Ablehnung. Sie erhalten eine begründete Verfügung. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
Es gibt keinen Prozess zur Wiedereinreichung von Gesuchen. Innosuisse berücksichtigt ein neu eingereichtes Projekt nur dann, wenn klar nachgewiesen wird, dass die Schwachstellen, die zur Ablehnung des Projekts geführt haben, behoben wurden. Trifft dies zu, wird das neue Projekt nach dem normalen Evaluationsverfahren behandelt und bewertet. Wir empfehlen Ihnen, sich für die Überarbeitung der Mängel und Empfehlungen genügend Zeit zu nehmen, um eine signifikante Verbesserung der Qualität zu erreichen. Da es sich um ein sehr kompetitives Instrument handelt und nur die besten Projekte gefördert werden, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Antrag solide, vollständig und von hoher Qualität ist.
4. Verträge abschliessen und Projekt starten
Die Projektpartner müssen einen Subventionsvertrag mit Innosuisse abschliessen. Diesen erhalten Sie per E-Mail. Erst nach der Unterschrift und dem Zurücksenden des Vertrags per E-Mail an Innosuisse können Sie Ihr Innovationsprojekt starten, wie im Vertrag vereinbart.
HINWEIS: Bitte teilen Sie das konkrete Datum des Projektbeginns Innosuisse schriftlich per E-Mail innoprojects@innosuisse.ch mit.
5. Projektreporting
Während Ihres Innovationsprojektes müssen Sie Berichte einreichen. Diese ermöglichen Innosuisse einen Einblick in den Projektverlauf. Wichtige Änderungen in Ihrem Innovationsprojekt müssen Sie mit Innosuisse vorgängig absprechen und beantragen.
HINWEIS: Bitte reichen Sie sämtliche Berichte (Status- und Schlussberichte sowie finanzielle Berichte) direkt im Eingabeportal ein.
Wesentliche Änderungen sind Innosuisse (innoprojects@innosuisse.ch) unverzüglich und vor deren Umsetzung schriftlich mitzuteilen. Die Änderungen dürfen nur mit Zustimmung von Innosuisse vorgenommen werden
Wesentliche Änderungen sind insbesondere:
Änderungen von Schlüsselpersonen im Projekt
Änderungen im Projektplan oder den Projektzielen
Änderungen in Ihrem Unternehmen, die Auswirkungen auf das Projekt und die Fördervoraussetzungen haben können (z.B. Änderungen im Aktionariat, geplanter Eintritt in eine Unternehmensgruppe, drohende oder eingetretene Überschuldung oder Insolvenz, Wegzug aus der Schweiz)
Erhebliche Verschlechterung der Risikolage
Bei Unsicherheit bezüglich der Anrechenbarkeit geplanter Sachkosten empfehlen wir Ihnen, vorgängig Kontakt mit Innosuisse aufzunehmen.
Während Ihres Start-up Innovations-Projekts müssen Sie Innosuisse Bericht über den Projektfortschritt erstatten.
Der Extended Project Preview besteht aus den folgenden Teilen:
a) ein standardisierter Status Report zum Fortschritt und Umsetzung des Projekts;
b) ein standardisierter finanzieller Bericht zu denProjektkosten; und
c) ein Update zu Ihren Unternehmensfinanzen.
Nach der Prüfung der drei Berichte wird ein Review-Treffen stattfinden. Innosuisse wird sich mit Ihnen rechtzeitig in Verbindung setzen, um den Termin definieren.
a) Status Report
Im Bericht zum Fortschritt des Projekts muss der Stand der Aktivitäten gegenüber dem ursprünglichen Plan im Gesuch aufgezeigt werden, insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der definierten Meilensteine und Lieferobjekte («Deliverables»). Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen darauf zu achten, dass diese Etappenziele ab Projektstart klar definiert (inhaltlich und zeitlich) und quantifiziert sind.
b) Bericht zu den Projektkosten
Innosuisse will den aktuellen Stand der Projektkosten in Erfahrung bringen sowie die Rechtmässigkeit der Ausgaben sicherstellen. Hierfür sind folgende Nachweise relevant:
Dokumentation der projektbezogenen Personalkosten anhand von Stundenrapporten aller im Projekt involvierter Personen. Die Stunden können entweder durch einen Auszug aus einem ERP-System oder anhand von Zeitnachweisen gemäss Vorlage nachgewiesen werden (eine Vorlage wird bei Bedarf zugestellt).
Im Rahmen ihrer Überprüfung der rechtmässigen Verwendung der Projektmittel kann Innosuisse zusätzliche finanzielle Audits durchführen oder in Auftrag geben.
HINWEIS: Innosuisse beteiligt sich prozentual an den Gesamtprojektkosten. Es müssen daher auch die Gesamtprojektkosten nachgewiesen werden (in der Berichterstattung erfolgt keine weitere Aufteilung der Gesamtprojektkosten in Kategorien, die durch Innosuisse getragen werden und Kategorien, die durch Ihr Unternehmen getragen werden.)
c) Update zu den Unternehmensfinanzen
Innosuisse überprüft, ob die Finanzierbarkeit des Projekts durch Ihre Unternehmung weiterhin sichergestellt ist. Dazu müssen die untenstehenden Dokumente eingereicht werden:
Geschäftsbericht des letzten vollen Geschäftsjahres
Zwischenabschluss per 30. Juni, falls der Meilensteinbericht nach dem 30. Juni des Kalenderjahres erstellt wird
Update der Risk Map inkl. Erläuterung wesentlicher Veränderungen
Übersicht über aktuelles Aktionariat (Offenlegung aller wirtschaftlich Berechtigten einschliesslich jener von Convertibles)
Bitte beachten Sie, dass im Eigabeportal von Innosuisse eine detaillierte Liste der pro Monat und Mitarbeiter für das Projekt geleisteten Arbeitsstunden vorgelegt werden muss. Sie können einen unterzeichneten ERP Auszug im Eigabeportal hochladen oder die unterstehende Exceldate nutzen.
Zum Abschluss Ihres Innovationsprojekts müssen Sie Innosuisse spätestens einen Monat nach Projektabschluss einen wissenschaftlichen Schlussbericht sowie die finanziellen Berichte zusenden. Diese dienen der Qualitätssicherung, der finanziellen Prüfung sowie der Wirkungsmessung.
Der Final Review zu Ihrem Projekt besteht aus zwei Teilen:
a) ein standardisierter inhaltlicher Schlussbericht mit Angaben u.a. zu den Projektergebnissen, zum Projekterfolg und Projektnutzen, zur Zufriedenheit, zur Marktumsetzung, zu Schutzrechten des geistigen Eigentums sowie zum wirtschaftlichen und/oder volkswirtschaftlichen Nutzen;
b) ein standardisierter Bericht zu den Projektkosten, dem alle für die Überprüfung der anrechenbaren Kosten relevanten Belege beigelegt sind. Änderungen in der Kostenstruktur müssen aufgezeigt werden und werden in begründeten Fällen akzeptiert.
Für die Eingabe der Sachkosten, beachten Sie das Dokument Anrechenbare Sachkosten:
Bitte beachten Sie, dass im Eigabeportal von Innosuisse eine detaillierte Liste der pro Monat und Mitarbeiter für das Projekt geleisteten Arbeitsstunden vorgelegt werden muss. Sie können einen unterzeichneten ERP Auszug im Eigabeportal hochladen oder die unterstehende Exceldate nutzen.
Damit Innosuisse ein Wirkungsmonitoring zu den im Rahmen des Start-up Innovationsprojektes durchgeführten Projekten erarbeiten kann, sammelt sie nach dem Projektende Informationen.
Dazu stellen Sie als Beitragsempfänger Ihre Geschäftsberichte (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang gemäss OR 959 ff.) der letzten 3 vollständigen Geschäftsjahre nach Projektabschluss zur Verfügung. Zudem sind bei Projektabschluss und bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Projektende auf Verlangen weitere Informationen, zum Beispiel zur Entwicklung des Unternehmens, zum Verlauf des Projekts und zur Verwertung der Projektergebnisse und/oder zur Zufriedenheit mit dem Projekt und dem Förderprozess, zur Verfügung zu stellen.
Das Portal Innolink von Innosuisse dient zur Eingabe und Verwaltung von Gesuchen bei Innosuisse. Projektpartner und Unternehmen können neue Gesuche eingeben oder bestehende bearbeiten, Mitglieder von Innosuisse haben Zugriff auf die ihnen zugewiesenen Projekte und Cases.
Webinar zu Start-up Innovationsprojekten
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Bewilligte Start-up Innovationsprojekte
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