Als Schweizer Unternehmen möchten Sie zusammen mit einem Schweizer oder internationalen Forschungsinstitut ein Innovationsprojekt mit Partnerunternehmen ausserhalb der Eureka-Initiative durchführen. Mit Globalstars entwickeln Sie neue Innovationspartnerschaften weltweit.
Mit diesem Förderangebot können Sie mit Partnern in grossen oder aufstrebenden Innovationsländern mit hoher Wachstumsdynamik zusammenarbeiten.
1. Ausschreibungen, Bedingungen und Evaluation
Bei Globalstars-Projekten arbeiten Partner aus mehreren Eureka-Ländern mit einem aussereuropäischen Land zusammen, das bei Eureka nicht Mitglied ist.
Innosuisse prüft Ihren Förderantrag, während die entsprechende Partneragentur im Ausland den Förderantrag Ihrer Partner prüft. Eureka koordiniert die Förderentscheide in den einzelnen Ländern und ist für die Genehmigung auf internationaler Ebene zuständig.
Die Dauer der Projekte wird in den Ausschreibungen detailliert und beträgt üblicherweise für Globalstars-Projekte maximal 36 Monate. Solange es für Ihr Projekt sinnvoll ist und das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt, gibt es keine finanzielle Grenze bei Gesuchen. Innosuisse übernimmt maximal 70 Prozent der Projektkosten der Schweizer Beteiligten.
Innosuisse kann direkte Projektbeiträge an Unternehmen in internationalen Innovationsprojekten leisten.
*Für Schweizer Start-ups, deren Markteintritt noch nicht erfolgt ist (es gelten die gleichen Kriterien wie für Start-up Innovationsprojekte) und die ein Gesuch ohne weitere Schweizer Partner und nur mit ausländischen Unternehmen (kein Forschungspartner) einreichen, beträgt der Beitrag von Innosuisse an die anrechenbaren Projektkosten maximal 70%.
START-UP:
vor Markteintritt: Das Start-up bietet noch keine fertig entwickelten Produkte oder Dienstleistungen auf dem Markt an,
mit skalierbarem Produkt oder skalierbarer Dienstleistung,
gegründet vor nicht mehr als 5 Jahren (bis zu 10 Jahren in begründeten Ausnahmefällen),
mit weniger als 50 Vollzeitstellen (bei Gesuchseingabe),
wird das Start-up von einem anderen Unternehmen kontrolliert, darf die gesamte Unternehmensgruppe höchstens 249 Vollzeitäquivalente beschäftigen.