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Veröffentlicht am 6. Dezember 2024

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bern, 6.12.2024 - Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) Die Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes («Kleine BGG-Revision») betrifft die Bundesrechtspflege. Der Vorentwurf nimmt jene Punkte der 2018 gescheiterten Reform auf, welche aus heutiger Sicht weiterhin sinnvoll und politisch mehrheitsfähig scheinen. Es geht dabei hauptsächlich um Präzisierungen und Vereinheitlichungen sowie die Kodifizierung von Rechtsprechung. Materiell sind untergeordnete Anpassungen der Gerichtsorganisation vorgesehen sowie eine Anpassung von Einzelpunkten des bundesgerichtlichen Verfahrens. Dazu gehören beispielsweise eine ausdrückliche Regelung der Verjährungsfrist der Ersatzforderung bei der unentgeltlichen Rechtspflege, neue Ausnahmen zum Fristenstillstand oder die Ausweitung des einzelrichterlichen Verfahrens auch auf Gesuche. Datum der Eröffnung: 6. Dezember 2024 Vernehmlassungsfrist: 21. März 2025