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Veröffentlicht am 15. März 2024

Fristverlängerung zur Festlegung des Tarifs für ambulante physiotherapeutische Leistungen

Bern, 15.3.2024 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gewährt den Tarifpartnern eine Fristverlängerung zur Revision des Tarifs für ambulante physiotherapeutische Leistungen. Es hat diesen Entscheid getroffen, nachdem es von positiven Ansätzen Kenntnis genommen hat. Wird bis Mai 2025 kein Genehmigungsantrag beim Bundesrat eingereicht, schlägt das EDI dem Bundesrat auf der Grundlage der beiden am 16. August 2023 in die Vernehmlassung geschickten Varianten eine Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung vor. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 15. März 2024 darüber informiert.