Ziel von Flagship-Initiativen ist es, aktuelle oder künftige Herausforderungen zu meistern, die für einen grossen Teil der Schweizer Wirtschaft oder Gesellschaft relevant sind oder disziplinübergreifende Zusammenarbeit erfordern.
Derzeit läuft keine Ausschreibung für die Flagship-Initiative. Abonnieren Sie den Newsletter von Innosuisse, um über zukünftige Ausschreibungen und mehr auf dem Laufenden zu bleiben.
Ziel einer Flagship-Initiative ist die Förderung transdisziplinärer Projekte und von Innovationen in Bereichen mit hoher Relevanz für grosse Teile der Wirtschaft oder Gesellschaft. Im Rahmen einer Flagship-Initiative werden Lösungen für aktuelle oder künftige Herausforderungen gesucht, die mehrere Akteure betreffen und/oder nur durch deren Zusammenarbeit gemeistert werden können. Innosuisse definiert spezifische, aber breit gefasste Flagship-Themen, damit sich potentielle Gesuchstellende vermehrt mit Fragen befassen, die für das künftige Wohl des Landes von besonderem Interesse sind und neue Lösungen und Geschäftsmodelle erfordern. Dieses neue Förderinstrument ergänzt die bottom-up-orientierten und bereits gut etablierten regulären Innovationsprojekte.
Wesentliche Komponenten dieses neuen Förderinstrumentes sind die systemische Innovation, bei welcher ein Mehrwert entsteht, wenn mehrere komplementäre Innovationen synergetisch zusammenwirken, sowie der transdisziplinäre Ansatz, bei welchem aus verschiedenen Fachbereichen Akteure zusammenarbeiten.
Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und/oder einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft zu leisten, indem durch Effizienzsteigerungen, Kostensenkungen oder neue Lösungen für sozial relevante Herausforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Mehrwert geschaffen wird.
Die Auswahl der Themen erfolgt nach einem strukturierten Verfahren. Dieses Verfahren wird im folgenden Dokument erläutert:
Alle relevanten Informationen und Dokumente zur Ausschreibung finden Sie auf der Ausschreibungsseite.
Innosuisse definiert spezifische, aber breite Themen. Konsortien können im Rahmen dieser Themen, zur Durchführung eines Flagships, Gesuche einreichen.
Ein Konsortium besteht aus mindestens drei Forschungspartnern, wovon mindestens einer eine Fachhochschule ist, und mindestens zwei Umsetzungspartnern. In begründeten Fällen sind auch nur zwei Forschungspartner möglich.
1. Pre-Proposal – Einreichung, Evaluation und Empfehlung
Um ein Pre-Proposal einzureichen, müssen die die Flagship-Partner folgende Anforderungen erfüllen.
HINWEIS: Die Einreichung eines Pre-Proposals ist eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Proposals.
In der Schweiz wertschöpfend tätig sein
Die in Ihrem Unternehmen anfallenden Kosten für das Flagship decken, die mindestens 40 bis 60% der gesamten Projektkosten entsprechen
Sich mit mindestens 5% der gesamten Projektkosten an den Ausgaben Ihrer Forschungspartner beteiligen, was als "Barbeitrag" bezeichnet wird
Mit Schweizer Forschungspartner zusammenarbeiten, die bereit sind, mit Ihnen ein Flagship umzusetzen
Sie arbeiten in einer Schweizer Forschungsstätte und Unternehmen wollen mit Ihnen als Forschungspartner ein Flagship realisieren. Ihre Forschungsstätte (der sogenannte Forschungspartner) gehört in eine der folgenden Kategorien:
An einer Schweizer Forschungsstätte arbeiten und Unternehmen wollen mit Ihnen als Forschungspartner ein Flagship realisieren
Zu einer der folgenden Kategorien von Forschungseinrichtungen angehören:
Nichtkommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs nach Art. 5 FIFG
Institutionen der Ressortforschung nach Art. 16 Abs. 3 FIFG, die zur zweckmässigen Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Forschungsprojekte durchführen
Bundeseigene Forschungsanstalten nach Art. 17 FIFG
Bitte beachten Sie
Nicht beitragsberechtigte Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs nach Artikel 5 FIFG müssen alle erforderlichen Unterlagen gemäss dem Merkblatt für nichtkommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs zusammen mit dem Pre-Proposal einreichen. Die verschiedenen Partner müssen ausserdem den Kodex für wissenschaftliche Integrität einhalten. Projekte oder Aktivitäten, die gegen die wissenschaftliche Integrität oder gute wissenschaftliche Praxis verstossen, werden nicht gefördert.
Der Innovationsrat und die Experten werden Ihr Gesuch anhand folgender Kriterien überprüfen und beurteilen:
Innovationsgrad: Ihr Flagship-Projekt sollte sowohl im wissenschaftlichen als auch im wirtschaftlichen/gesellschaftlichen Bereich neuartig sein. Der Durchbruch sollte neue Werte und Möglichkeiten schaffen. Ihr wissenschaftlicher und wirtschaftlicher/gesellschaftlicher Ansatz sollte dazu beitragen, ein System langfristig zu verändern.
Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Schweiz: Die Umsetzung der Forschungsergebnisse sollte die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Umsetzungspartner auf dem Markt positiv beeinflussen und zum sozialen und/oder wirtschaftlichen Wohlergehen des Landes beitragen, indem nachweislich (soziale) Kosten reduziert und/oder wirtschaftliche Vorteile erschafft werden (z. B. Verringerung der Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Bildungsqualität, Verringerung der Ungerechtigkeiten oder Erhöhung der Biodiversität).
Flagship Setup:
Methodische Qualität: Ihr Flagshipaufbau zeigt die Ziele und Meilensteine, die Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die Kommunikations- und Kooperationsmechanismen zwischen den Projektpartnern auf.
Kompetenzen der Flagship-Partner: Ihr Flagship-Konsortium verfügt über die notwendige Expertise für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt und ist transdisziplinär aufgestellt.
Kosten-Nutzen-Verhältnis des Flagship-Projekts: Ihr Flagship-Projekt liefert eine quantitative Analyse des Kosten-Nutzen Verhältnisses.
Finden Sie ein Kalkulationsmodell für den Finanzplan. Bitte beachten Sie, dass das Kalkulationsmodell nicht eingereicht werden muss und nur als Hilfsmittel für die Berechnung der Projektkosten dient.
Zuerst prüft die Geschäftsstelle der Innosuisse Ihr Pre-Proposal auf formale Voraussetzungen wie Vollständigkeit und Zulässigkeit. Erfüllt Ihr Gesuch die formalen Anforderungen, wird es von einem Gremium von Experten aus verschiedenen Disziplinen und Branchen inhaltlich anhand der Beurteilungskriterien bewertet. Aufgrund der Expertenbeurteilung und der Empfehlungen entscheidet der Innovationsrat der Innosuisse, ob er die Einreichung eines Proposals empfiehlt oder nicht.
Innosuisse informiert Sie per E-Mail, ob die Einreichung eines Proposals empfohlen wird oder nicht. Die Gesuchsteller sind jedoch nicht an diese Empfehlung gebunden.
2. Proposal – Einreichung, Evaluation und Entscheid
Um ein Proposal einzureichen, müssen die Flagship-Partner folgende Anforderungen erfüllen.
HINWEIS: Die Einreichung eines Pre-Proposals ist eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Proposals.
In der Schweiz wertschöpfend tätig sein
Die in Ihrem Unternehmen anfallenden Kosten für das Flagship decken, die mindestens 40 bis 60% der gesamten Projektkosten entsprechen
Sich mit mindestens 5 % der gesamten Projektkosten an den Ausgaben Ihrer Forschungspartner beteiligen, was als "Barbeitrag" bezeichnet wird
Mit Schweizer Forschungspartner zusammenarbeiten, die bereit sind, mit Ihnen ein Flagship umzusetzen
An einer Schweizer Forschungsstätte arbeiten und Unternehmen wollen mit Ihnen als Forschungspartner ein Flagship realisieren
Zu einer der folgenden Kategorien von Forschungseinrichtungen angehören:
Der Innovationsrat und die Experten werden Ihr Gesuch anhand folgender Kriterien überprüfen und beurteilen:
Innovationsgrad: Ihr Flagship-Projekt sollte sowohl im wissenschaftlichen als auch im wirtschaftlichen/gesellschaftlichen Bereich neuartig sein. Der Durchbruch sollte neue Werte und Möglichkeiten schaffen. Ihr wissenschaftlicher und wirtschaftlicher/gesellschaftlicher Ansatz sollte dazu beitragen, ein System langfristig zu verändern.
Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Schweiz: Die Umsetzung der Forschungsergebnisse sollte die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Umsetzungspartner auf dem Markt positiv beeinflussen und zum sozialen und/oder wirtschaftlichen Wohlergehen des Landes beitragen, indem nachweislich (soziale) Kosten reduziert und/oder wirtschaftliche Vorteile erschafft werden (z. B. Verringerung der Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Bildungsqualität, Verringerung der Ungerechtigkeiten oder Erhöhung der Biodiversität).
Flagship Setup:
Methodische Qualität: Ihr Flagshipaufbau zeigt die Ziele und Meilensteine, die Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die Kommunikations- und Kooperationsmechanismen zwischen den Projektpartnern auf.
Kompetenzen der Flagship-Partner: Ihr Flagship-Konsortium verfügt über die notwendige Expertise für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt und ist transdisziplinär aufgestellt.
Kosten-Nutzen-Verhältnis des Flagship-Projekts: Ihr Flagship-Projekt liefert eine quantitative Analyse des Kosten-Nutzen Verhältnisses.
Zuerst prüft die Geschäftsstelle der Innosuisse Ihr Proposal auf formale Voraussetzungen wie Vollständigkeit und Zulässigkeit. Erfüllt Ihr Proposal die formalen Anforderungen, wird es von einem Gremium von Experten aus verschiedenen Disziplinen und Branchen inhaltlich anhand der Beurteilungskriterien bewertet. Basierend auf der fachlichen Beurteilung und den Empfehlungen der Experten entscheidet der Innovationsrat der Innosuisse, ob Ihr Flagship gefördert wird.
Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse per E-Mail über die Bewilligung.
Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse per E-Mail über den Entscheid und die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
3. Vertrag abschliessen und Flagship durchführen
Die Flagshippartner müssen einen Subventionsvertrag mit der Innosuisse abschliessen. Diesen erhalten Sie in elektronischer Form (E-Mail). Erst nach der Unterzeichnung und Zurücksendung des unterschriebenen Vertrags an Innosuisse können Sie Ihr Flagship starten, wie im Vertrag vereinbart.
HINWEIS: Bitte teilen Sie das konkrete Datum des Flagshipbeginns Innosuisse schriftlich im Begleitbrief oder per E-Mail programme@innosuisse.ch mit.
Es gelten im Minimum die Bestimmungen des Art. 41 der V-FIFG. Innosuisse kann zur Auflage machen, dass eine über diese Bestimmungen hinausgehende Vereinbarung zwischen den Partnern getroffen werden muss. Bei einer entsprechenden Auflage muss die Vereinbarung oder lediglich eine unterschriebene Kopie der IPR Erklärung spätestens sechs Monate nach Start des Flagships vorgelegt werden.
HINWEIS: Da diese Verhandlungen wichtig sind und komplex sein können, rät Innosuisse den Flagshippartnern, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen und schon bei Beginn der Gesuchserarbeitung darüber mindestens eine Grundsatzvereinbarung zu treffen.
Während Ihres Flagships müssen Sie als Flagshippartner Berichte einreichen. Diese ermöglichen Innosuisse einen Einblick in den Flagshipverlauf. Wichtige Änderungen in Ihrem Flagship müssen Sie beantragen.
HINWEIS: Bitte senden Sie alle Ihre Berichte und Anpassungsanträge per E-Mail an programme@innosuisse.ch.
Im Schreiben über die Genehmigung Ihres Gesuchs sowie im Subventionsvertrag werden Anzahl und Fristen der Berichte für Ihr Flagship festgehalten.
Spätestens nach der Hälfte eines Flagships findet das Midterm Review statt. Das Midterm Review besteht aus einem wissenschaftlichen und finanziellen Zwischenbericht sowie einem Review-Meeting. Je nach Länge und Volumen des Flagships können zusätzliche Evaluationen festgelegt werden.
Der Zweck der Evaluation ist die Überprüfung, ob der Stand der Aktivitäten mit der Planung übereinstimmt und ein erfolgreicher Abschluss des Flagships gewährleistet ist.
Sie müssen Innosuisse alle wichtigen Änderungen in Ihrem Flagship melden. Insbesondere gilt dies für Änderungen bezüglich Stundenaufwand, Personalfunktion oder Schlüsselpersonen sowie die Beantragung von Umverteilung des Flagshipbeitrages oder von zusätzlichen Fördermitteln.
Falls Sie Ihr Flagship in der vorhergesehenen Frist gemäss Plan nicht zu Ende führen sollten, können Sie vorzeitig einen Verlängerungsantrag ohne Budgeterhöhung stellen.
5. Flagship abschliessen
Zum Abschluss Ihres Flagships müssen Sie Innosuisse einen wissenschaftlichen Schlussbericht sowie die finanziellen Berichte zusenden. Diese dienen der Qualitätssicherung, der finanziellen Prüfung sowie der Wirkungsmessung. Alle Formulare müssen von den Flagshippartnern ausgefüllt und an Innosuisse übermittelt werden.
Für die Eingabe der Sachkosten, beachten Sie das Dokument Anrechenbare Sachkosten:
Das Portal Innolink von Innosuisse dient zur Eingabe und Verwaltung von Gesuchen bei Innosuisse. Projektpartner und Unternehmen können neue Gesuche eingeben oder bestehende bearbeiten, Mitglieder von Innosuisse haben Zugriff auf die ihnen zugewiesenen Projekte und Cases.
Aktuelle Flagships
Erfahren Sie mehr über die derzeit laufenden Flagship-Projekte, die aus den verschiedenen Ausschreibungen hervorgegangen sind.