Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) wollen Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und innovative Produkte oder Dienstleistungen mit ausländischen Partnerfirmen oder Forschungsteams entwickeln? Das Eurostars-Programm unterstützt Sie dabei.
Dieses Angebot richtet sich an innovative KMU, Grossunternehmen und Forschungsinstitutionen.
In der Regel können Sie zweimal jährlich im Rahmen von Ausschreibungen ein Gesuch für die Teilnahme an einem Eurostars-Projekt einreichen.
Eurostars fördert die Zusammenarbeit mit Partnern aus 33 europäischen Ländern sowie Kanada, Südafrika und Korea in allen Themengebieten. Die Initiative richtet sich insbesondere an innovative KMU: Ein innovatives KMU entwickelt Produkte oder Dienstleistungen, die sich wesentlich von bisherigen Produkten oder Dienstleistungen unterscheiden.
Eurostars ist ein gemeinsames Programm von Eureka und der Europäischen Union und Teil der Europäischen Partnerschaft für innovative KMU. Die Evaluation der Gesuche und die Berichterstattung über die Projekte führt das Eureka-Sekretariat für alle beteiligten Länder zentral in Brüssel durch. Innosuisse ist für den Abschluss der Verträge, die Auszahlung der Förderbeiträge und die finanzielle Berichterstattung in der Schweiz zuständig.
Als Schweizer KMU möchten Sie ein Innovationsprojekt mit internationalen Partnern durchführen.
Für Schweizer Partner ist eine Eintragung im Schweizer Handelsregister oder eine Anerkennung als Forschungsinstitution erforderlich. Ein Teil des Projektbudgets wird jeweils durch Eigenleistungen gedeckt. Schliesslich hat das Projekt alle formalen Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Förderung deckt folgende Projektkosten von Schweizer Partnern:
KMU: 50%
Grosse Unternehmen: 25%
Forschungsinstitutionen 50%
Die Koordination des Projekts übernimmt ein innovatives KMU. Die oder der Projektverantwortliche in diesem KMU informiert sich über die Eingabefrist und koordiniert die plangemässe Vorbereitung des Gesuchs mit den beteiligten Partnern in der Schweiz und im Ausland. Das Konsortium reicht nur ein Gesuch für alle Partner aus den verschiedenen Ländern ein.
Zuerst registriert die oder der Projektverantwortliche sich auf der Eurostars-Webseite. Sie enthält eine genaue Anleitung zu den einzelnen Verfahrensschritten und erläutert die formalen Voraussetzungen für die Einreichung eines Gesuchs. Die nationalen Förderorganisationen in den Partnerländern beantworten Fragen zum Gesuchsverfahren und den nationalen Förderbedingungen.
Nach Ablauf der Eingabefrist beginnt das Eureka-Sekretariat mit der Evaluation.
2. Evaluation und Entscheid
Ihr Gesuch muss alle formalen Anforderungen von Eurostars erfüllen. Es enthält sämtliche Angaben und Informationen, die für die fachliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Beurteilung notwendig sind. Die Evaluation umfasst eine formale und eine inhaltliche Prüfung. Der gesamte Evaluationsprozess dauert in der Regel vier Monate.
Zuerst prüft das Eureka-Sekretariat und die nationalen Förderagenturen, ob Ihr Gesuch die formalen Voraussetzungen erfüllt:
Ihr Konsortium wird von einem innovativen KMU aus einem Eurostars-Land koordiniert.
Ihrem Konsortium gehören mindestens zwei unabhängige Organisationen an.
Ihrem Konsortium gehören Organisationen aus mindestens zwei Eurostars-Ländern und mindestens eine Organisation aus einem EU-Land oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land an.
Das Budget des/der KMU aus einem Eurostars-Land beträgt 50 % oder mehr der gesamten Projektkosten, Unteraufträge sind davon ausgenommen.
Ein Projektpartner oder ein Land ist nicht für mehr als 70% des Projektbudgets verantwortlich.
Die Projektdauer beträgt höchstens 36 Monate.
Das Projekt verfolgt ausschliesslich einen zivilen Zweck.
Kein Projektpartner hat ein offenes Konkursverfahren, ist zahlungsunfähig oder wurde wegen illegaler Praktiken verurteilt.
Nach der Prüfung durch das Eureka Sekretariat evaluieren drei Expertinnen oder Experten anhand folgender Kriterien die inhaltliche Qualität Ihres Gesuchs:
Qualität des Konsortiums
Mehrwert durch die internationale Zusammenarbeit
Innovationsgehalt gegenüber dem aktuellen Stand der Technik
Beitrag zur Wissensgenerierung
Technische Herausforderung
Erreichbarkeit der gesteckten Ziele und angemessene Risikoverminderungsstrategie
Realistisches und klar definiertes Projektmanagement
Angemessene und rationelle Kostenstruktur
Realistische Erwartungen an Marktpotenzial und Marktwirkung
Marktzugang und Risiken
Zu erwartender Wettbewerbsvorteil
Klare und realistische Planung der Markteinführung
Aufgrund der formalen und der inhaltlichen Prüfung erstellt ein unabhängiges Evaluationspanel eine Rangliste der Gesuche. Die am besten bewerteten Gesuche werden mit höchster Priorität gefördert. Unterhalb einer bestimmten Punktzahl werden die Gesuche abgewiesen.
Nach der Genehmigung der Rangliste durch die beteiligten Länder beginnt die Synchronisierung der Förderung. Jedes Land widmet Eurostars ein Förderbudget und teilt es den positiv bewerteten Gesuchen zu. Falls die Anzahl positiv bewerteter Gesuche das vorhandene Budget übersteigt, prüfen die Länder, ob das Förderbudget erhöht werden kann. Bewilligte Gesuche, welche nicht von allen Ländern gefördert werden können, werden abgewiesen, ausser die entsprechenden Partner entscheiden, die Projektkosten vollumfänglich selbst zu tragen.
Nach der Synchronisierung der Förderung teilt das Eureka-Sekretariat die Genehmigung oder die Ablehnung der Gesuche per E-Mail mit.
Nach der Zustellung der Evaluationsresultate durch das Eureka-Sekretariat werden die Schweizer Gesuchstellenden, deren Gesuch genehmigt wurde, von Innosuisse über die nächsten Schritte informiert.
Sie können Ihr Gesuch überarbeiten und erneut einreichen oder Einsprache gegen die Evaluation erheben. Als Gesuchstellende erhalten Sie sämtliche Evaluationsunterlagen, um diese zur Überarbeitung Ihrer Gesuche bei einer erneuten Einreichung nutzen zu können.
Sie wollen gegen die Evaluation Einsprache erheben.
Die oder der Projektverantwortliche eines abgelehnten Gesuchs kann innert eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung eines Gesuchs beim Eureka-Sekretariat Einsprache erheben. Es können nur Verfahrensfehler angefochten werden. Die Evaluation der externen Experten oder Expertinnen bzw. des unabhängigen Evaluationspanels sowie die Bewertung, die sich aus der Vorprüfung der finanziellen Machbarkeit durch die nationalen Fördereinrichtungen ergibt, sind unanfechtbar.
Einsprachen sind schriftlich und eingeschrieben an folgende Adresse zu richten:
Eurostars Redress Committee
Eureka Association
Avenue de Tervuren 2
1040 Brüssel
BELGIEN
Pro Gesuch können Sie nur einmal Einsprache erheben. Die entsprechende Wegleitung finden Sie auf der Eurostars Webseite.
3. Vertrag abschliessen und Projekt starten
Als Schweizer Gesuchstellende mit einem genehmigten Eurostars-Gesuch müssen Sie vor dem Projektstart einen Vertrag abschliessen. Sie werden von Innosuisse kontaktiert und über die weiteren Schritte zur Aufsetzung des Fördervertrags zwischen den Schweizer Partnern und Innosuisse in Kenntnis gesetzt.
Parallel dazu verfassen Sie mit Ihren ausländischen Projektpartnern einen Konsortialvertrag, in welchem Sie die Zusammenarbeit, die Teilung der Projektresultate, die Publikation von Informationen, die Konfliktbeilegung usw. festlegen.
Mit der Vereinbarung der Grundlagen für die Projektfinanzierung und dem Projektstart beginnt die eigentliche Projektarbeit. Innosuisse und das Eureka-Sekretariat verfolgen die Projektfortschritte mit einem einfachen Projektreporting.
4. Projektreporting
Während Ihres Eurostars-Projekts müssen Sie über die Fortschritte Bericht erstatten, damit Eureka und Innosuisse einen Einblick in den Projektverlauf erhalten.
Alle sechs Monate muss die oder der Projektverantwortliche dem Eureka-Sekretariat einen Fortschrittsbericht zusenden. Sämtliche Partner informieren die projektverantwortliche Person über die relevanten Projektfortschritte. Innosuisse hat automatisch Zugriff auf die Fortschrittsberichte. > Guidelines für das Einreichen von Fortschrittsberichten
Eurostars 3-Programm (Call 1-6)
Innosuisse verlangt keine finanziellen Zwischenberichte. Ein finanzieller Zwischenbericht muss nur auf ausdrückliches Verlangen von Innosuisse eingereicht werden.
Ab Eurostars Call 7
Ab Call 7 werden folgende Fristen der Berichte für Ihr Innovationsprojekt festgehalten:
Der Progress Report 3 (Hälfte des Projekts) wird durch Innosuisse und das Eureka Sekretariat geprüft. Nach der Genehmigung des Berichtes wird die zweite Zahlungstranche ausgelöst
Ein finanzieller Zwischenbericht muss nur auf ausdrückliches Verlangen von Innosuisse eingereicht werden.
Hinweis:
Bitte reichen Sie sämtliche Eurostars Zwischenberichte (Alle 6 Monate erforderlich) bei dem Eureka Portal ein. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an projects@eurostars-eureka.eu.
Innosuisse plant bei ungefähr 20% der Eurostars-Projekte mit Schweizer Beteiligung einen Projektbesuch. Sofern möglich, erfolgt der Besuch im Rahmen eines regulären Projekttreffens mit den ausländischen Partnern in der Schweiz. Er wird angekündigt und mit den Schweizer Partnern abgesprochen.
Wenn Änderungen am Projekt erforderlich sind, welche alle Partner betreffen (z.B. eine kostenneutrale Projektverlängerung), reicht die oder der Projektverantwortliche einen Änderungsantrag beim Eureka-Sekretariat ein. > Guidelines für das Einreichen von Änderungsanträgen
5. Projekt abschliessen und Schlussbericht einreichen
Zum Abschluss Ihres Eurostars-Projekts müssen Sie einen Schlussbericht sowie einen finanziellen Schlussbericht einreichen.
Nach Ablauf der Projektlaufzeit verlangt das Eureka-Sekretariat von allen beteiligten Projektpartnern einen Schlussbericht über die erzielten Projektresultate und deren Wirkung auf die einzelnen Partner. Die Abgabe des Schlussberichts ist Voraussetzung für die Schlusszahlung. Innosuisse hat automatisch Zugriff auf die Schlussberichte.
> Eureka/Eurostars Anforderungen an die Berichterstattung - Abschlussbericht
Am Ende der Projektlaufzeit fordert Innosuisse aktiv den finanziellen Schlussbericht von den Schweizer Projektpartnern an. Innosuisse informiert Sie über die zu verwendenden Vorlagen sowie die einzureichenden Belege für Projektkosten.
Um Ihnen das Ausfüllen des Finanzberichtes zu erleichtern, hat Innosuisse die wichtigsten Informationen hier zusammengefasst:
Die Abgabe des Schlussberichts ist Voraussetzung für die Schlusszahlung. Wenn Innosuisse den finanziellen Schlussbericht genehmigt hat, fordert sie die Projektpartner auf, die Schlussrechnung über den verbleibenden Förderbeitrag einzureichen. Diese Rechnung umfasst die effektiv aufgelaufenen Kosten gemäss dem finanziellen Schlussbericht.
Eurostars 2: Mit der Schlusszahlung wird der von der EU mitfinanzierte Betrag ausbezahlt. Deshalb wird die Schlusszahlung in Euro beglichen. Allfällige Kursänderungen gehen zu Lasten der Projektpartner. Falls einzelne Projektpartner nicht über ein Eurokonto verfügen, wird der Förderbeitrag automatisch zum Tageskurs der entsprechenden Bank in Schweizer Franken umgerechnet. Eurostars 3: Die Schlusszahlung erfolgt in Schweizer Franken.
6. Wirkungsprüfung
Ein sowie zwei Jahre nach Projektendet fordert das Eureka-Sekretariat von allen beteiligten Projektpartnern einen sogenannten «Market Impact Bericht» über den Fortschritt der Vermarktung oder die Nutzung der Projektresultate durch die einzelnen Partner an.
Über das EEN-Netzwerk können Sie Technologie-, Forschungs- und Entwicklungspartner- sowie Geschäftspartner in über 60 Ländern finden, in Europa und der übrigen Welt.
e-Alert
Der e-Alert des Europe Enterprise Network (EEN) ermöglicht es, individuelle Benachrichtigungen zu Innovationen, Angeboten und Gelegenheiten zur Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zu erhalten.